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Veröffentlicht am 16. Juni 2026

Konzept für den Gütertransport

Anhörung nach Artikel 19 / 20 Raumplanungsverordnung (RPV)

Mit dem Konzept für den Gütertransport nach Artikel 4 des Bundesgesetzes über den Transport von Gütern auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen (GüTG, SR 742.41) legt der Bundesrat die Grundlagen für die Weiterentwicklung der Infrastruktur für den Gütertransport auf der Schiene und dem Wasser fest. Er formuliert, mit dem Konzept, als Raumplanungsinstrument nach Artikel 13 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR700) die Position des Bundes für die langfristige Ausrichtung der Planung von Anlagen für den Gütertransport auf der Schiene und dem Wasser.

Das per 01.01.2026 in Kraft getretene GüTG, veränderte Marktanforderungen und aktualisierte Planungsunterlagen lösen eine Überarbeitung des Konzepts vom 20. Dezember 2017 aus.

Anhörung der Kantone

Das BAV und ARE lädt die Kantone zur Stellungnahme zum Konzept (Haupttext) sowie zu den Anlagenverzeichnissen im Anhang zum Konzept ein.

Stellungnahmen sind per E-Mail bis 18.09.2026 an folgende Adresse einzureichen Gueterverkehr@bav.admin.ch.

Anhörung der Gemeinden; Information und Mitwirkung der Bevölkerung

Die Kantone werden beauftragt die interessierten kantonalen, regionalen und kommunalen Stellen anzuhören und die Information und Mitwirkung der Bevölkerung sicherzustellen (Art. 19 Abs. 2 RPV). Die jeweiligen Kantone legen den genauen Zeitraum fest. Gemeinden, lokale Organisationen und Privatpersonen richten ihre Stellungnahmen an ihre kantonale Fachstelle. Der Kanton übermittelt dem BAV eine konsolidierte Stellungnahme.

Mitwirkung der Branchenakteure des Gütertransports auf der Schiene, dem Wasser und mit Seilbahnen

Die Branchenakteure des Gütertransports auf der Schiene, dem Wasser und mit Seilbahnen werden durch das BAV über die sie vertretenden Verbände zur Mitwirkung eingeladen.

Stellungnahmen sind per E-Mail bis 18.09.2026 an folgende Adresse einzureichen: Gueterverkehr@bav.admin.ch.

Auf Anfrage können diese gemäss Artikel 19 Absatz 4 RPV zwischen dem 22.06.2026 und dem 04.09.2026 beim BAV in Papierform eingesehen werden.

Ansprechpartner für Rückfragen

BAV:   
Rolf Elsasser
Telefon: 058 461 60 37
E-Mail: rolf.elsasser@bav.admin.ch

ARE:
Camille Béziane
Telefon: 058 465 07 49
 E-Mail: camille.beziane@are.admin.ch

Dokumente

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