Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 5. Juni 2025

Genehmigungen für Linienbusverkehre zwischen der Schweiz und der EU

Der grenzüberschreitende Linienbusverkehr zwischen der Schweiz und den Staaten der EU ist genehmigungspflichtig.

Informationen zum Genehmigungsantrag

Schweizer Verkehrsunternehmen müssen im Besitz einer gültigen Lizenz für die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personenverkehr sein. Überdies benötigen sie eine Genehmigung.

Anträge von Schweizer Verkehrsunternehmen für Erteilung, Erneuerung oder Änderung einer Genehmigung sind schriftlich dem Bundesamt für Verkehr mittels der zur Verfügung gestellten Formulare einzureichen.

Antragsunterlagen für EU-Verkehr

Ein vollständiger Antrag umfasst die folgenden Unterlagen:

Ausserdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:

  • Kopie der Lizenz
  • Strassenkarte

Weitere Informationen

Bundesamt für Verkehr BAV

Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen