Genehmigungen für Linienbusverkehre zwischen der Schweiz und der EU
Der grenzüberschreitende Linienbusverkehr zwischen der Schweiz und den Staaten der EU ist genehmigungspflichtig.
Informationen zum Genehmigungsantrag
Schweizer Verkehrsunternehmen müssen im Besitz einer gültigen Lizenz für die Tätigkeit als Strassentransportunternehmen im Personenverkehr sein. Überdies benötigen sie eine Genehmigung.
Anträge von Schweizer Verkehrsunternehmen für Erteilung, Erneuerung oder Änderung einer Genehmigung sind schriftlich dem Bundesamt für Verkehr mittels der zur Verfügung gestellten Formulare einzureichen.
Antragsunterlagen für EU-Verkehr
Ein vollständiger Antrag umfasst die folgenden Unterlagen:
Ausserdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizulegen:
- Kopie der Lizenz
- Strassenkarte
Weitere Informationen
Inhaltsverzeichnis
Bundesamt für Verkehr BAV
Sektion Marktzugang
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
Mühlestrasse 6
3063 Ittigen
