Strassentransportunternehmen, die gewerbsmässig im Personen- bzw. Güterverkehr tätig sein wollen, benötigen eine Lizenz. Diese stellt das BAV aus. Zudem sorgt es für die Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

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Neben seinen Aufgaben im öffentlichen Verkehr und im Güterverkehr auf Schiene und Wasser hat das BAV auch gewisse Kompetenzen beim Strassentransport: Es stellt die erforderlichen Lizenzen für Transportunternehmen aus, die in der Schweiz gewerbsmässig Güter bzw. Personen auf der Strasse befördern. Zudem ist es für Anpassungen der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zuständig.
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