Klare Regeln für Strassentransportunternehmen

Strassentransportunternehmen, die gewerbsmässig im Personen- bzw. Güterverkehr tätig sein wollen, benötigen eine Lizenz. Diese stellt das BAV aus. Zudem sorgt es für die Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Vier Lastwagen auf der A1 beim Grauholz
Der Strassentransport spielt für die Versorgung der Schweiz eine wichtige Rolle.
© ASTRA

Neben seinen Aufgaben im öffentlichen Verkehr und im Güterverkehr auf Schiene und Wasser hat das BAV auch gewisse Kompetenzen beim Strassentransport: Es stellt die erforderlichen Lizenzen für Transportunternehmen aus, die in der Schweiz gewerbsmässig Güter bzw. Personen auf der Strasse befördern. Zudem ist es für Anpassungen der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zuständig.

Weitere Informationen

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/strassengueterverkehr.html