Ich möchte während der Ferien mit meinem, im Ausland stationierten Schiff auf Schweizer Seen und Flüssen fahren. Brauche ich dafür eine Bewilligung?

Ja, zum Einsetzen von ausländischen Schiffen ist eine Bewilligung erforderlich. Ausserdem müssen ausländische Schiffe mit schweizerischen Kennzeichen versehen werden. Die Bewilligung und die Kennzeichen werden von dem Kanton erteilt, auf dessen Gebiet das Schiff erstmals eingesetzt wird. Die Bewilligung gilt vom Ausstellungsdatum bis zum Ende des folgenden Monats. Sie kann innerhalb eines Kalenderjahres nicht erneuert werden.  Das Schiff muss bestimmte Bedingungen erfüllen um eine Bewilligung zu erhalten. Bitte wenden Sie sich direkt an den zuständigen Kanton.

Ausländische Schiffe können auf dem Bodensee nicht kurzzeitig zugelassen werden. Die Schifffahrtsämter der Kantone Schaffhausen, Thurgau und St. Gallen können Ihnen mehr Information über eine Ferienbewilligung für den Bodensee geben. Diese kann an Schiffe mit einer gültigen schweizerischen Zulassung vergeben werden.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 105

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 106

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 14.01

Links:

vks Liste der Schifffahrtsämter

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/schiff/faq-sf/807-f.html