Mein Abgaswartungsdokument ist voll - wie bekomme ich ein neues Abgaswartungsdokument?

In den allermeisten Fällen kann ein neues Wartungsdokument beim Händler, der den Motor verkaufte oder beim Fachbetrieb, der die Abgasnachuntersuchungen durchführt und für diese Arbeit auch zugelassen ist, beschafft werden.

Die Vereinigung der Schifffahrtsämter (vks) führt eine Liste der für eine Abgasnachuntersuchung zugelassenen Fachbetriebe.

Wenn der Motor im Ausland gekauft wurde oder der Händler in der Schweiz nicht mehr existiert und auch der Fachbetrieb, der die Abgasnachuntersuchungen am Motor durchführen soll, nicht über die notwendigen Einstelldaten verfügt, müssen Sie mit dem Hersteller des Motors oder seinem Vertreter (Importeur) in der Schweiz in Verbindung treten.

In der Gestaltung und Form des Abgaswartungsdokumentes sind die Hersteller des Motors und die Fachbetriebe für die Abgasnachuntersuchung frei. Einzig der Inhalt des Abgaswartungsdokumentes ist vorgeschrieben und richtet sich nach Anhang 1 der Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm). Der Verband Schweizer. Importeure für Marinemotoren (VSIM) stellt ein einheitliches Abgaswartungsdokument in den drei Landessprachen zur Verfügung, das bei den Fachbetrieben, die eine Abgasnachuntersuchung durchführen, verwendet und von allen Schifffahrtsämtern akzeptiert wird.

Wichtiger Hinweis: Damit das Abgaswartungsdokument gültig ist, muss es vom Hersteller des Motors oder von der Inhaberin oder vom Inhaber der Abgas-Typengenehmigung sowie von deren Vertreterin oder deren Vertreter oder einem für die Abgasnachuntersuchung zugelassenen Betrieb ausgestellt und unterzeichnet sein.

Gesetze:

Ausführungsbestimmungen des UVEK zur Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (AB-VASm) Anhang 1

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/schiff/faq-sf/613-v.html