Wo finde ich eine Liste der in der Schweiz zugelassen Schiffsmotoren?

Damit ein Schiffsmotor neu in Betrieb genommen werden darf, muss eine Abgas-Typengenehmigung oder eine Konformitätserklärung entsprechend den Vorgaben der Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) vorliegen. Ausserdem werden gemäss den Artikeln 3 und 4 der VASm in der Schweiz neben der erwähnten Abgas-Typengenehmigung auch verschiedene andere Nachweise für die Verwendung von Motoren in zugelassenen Schiffen anerkannt.

Konformitätserklärungen werden vom Hersteller oder seinem in der Schweiz niedergelassenen Vertreter ausgestellt. Die ehemalige Typenprüfstelle für Schiffsmotoren der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) stellte bis 2008 Abgas-Typengenehmigungen für Motoren aus. Die Liste der von der EMPA typengeprüften Motoren wird seit 2008 nicht mehr aktualisiert. Deshalb sollten Sie sich direkt beim Hersteller oder Händler über die Zulassung der Motoren in der Schweiz informieren.

Liste homologierter Schiffsmotoren (2008)

Bitte beachten Sie auch, dass für den Bodensee in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) eigene Abgasvorschriften bestehen, die nur teilweise mit den Bestimmungen der EU-Richtlinie 2013/53/EU übereinstimmen. Für weitere Auskünfte über Motoren, die auf dem Bodensee zugelassen sind, wenden Sie sich bitte an ein Schifffahrtsamt der Kantone Schaffhausen, Thurgau oder St. Gallen.

Gesetze:

Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) Art. 3

Verordnung über die Anforderungen an Schiffsmotoren auf schweizerischen Gewässern (VASm) Art. 4

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 13.11a

Links:

EU-Richtlinie 2013/53/EU

Liste der Schifffahrtsämter

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/schiff/faq-sf/608-v.html