Güterverkehr

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© BAV

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) sorgt dafür, dass der Schienengüterverkehr gute Rahmenbedingungen vorfindet. Es setzt den in der Bundesverfassung verankerten Auftrag um, die Gütertransporte durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern. Im Binnen-, Import- und Exportverkehr sollen die Rahmenbedingungen eine nachhaltige Entwicklung ermöglichen.

Die Bahn spielt beim Güterverkehr eine wichtige Rolle: Beim Transport durch die Alpen hat sie einen Marktanteil von rund 70 Prozent. Beim Binnen-, Import- und Exportverkehr beträgt der Marktanteil der Schiene rund ein Viertel.

Das BAV setzt Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung des Gütertransports und ein effizientes Zusammenwirken aller Verkehrsträger. Hierzu dient unter anderem das raumplanerische Instrument «Konzept für den Gütertransport auf der Schiene». Weiter beteiligt sich der Bund mittels Investitionsbeiträgen an Bau, Erweiterungen und Erneuerungen geeigneter Güterverkehrsanlagen wie Anschlussgleise und Umschlagsanlagen für den kombinierten Verkehr und sorgt für den diskriminierungsfreien Zugang zu diesen Anlagen. Zudem kann der Bund Investitionsbeiträge für technische Neuerungen im Gütertransport auf der Schiene gewähren.

Der Bund sorgt weiter mit den Instrumenten Netznutzungskonzept und Netznutzungsplan dafür, dass für den Güterverkehr attraktive Fahrrechte (Trassen) auf dem Schienennetz zur Verfügung stehen und dieser nicht durch den Ausbau des Personenverkehrs verdrängt wird.

Um den Güterverkehr durch die Alpen von der Strasse auf die Schiene zu verlagern, wurden die Basistunnels der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) erstellt und die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe eingeführt. Zudem wurde der Zugang zum Schienennetz für alle Güterbahnen ermöglicht.

Finanzierung

Dank günstigen Rahmenbedingungen sollen die Angebote im Schienengüterverkehr eigenwirtschaftlich betrieben werden können. Entsprechend werden die Betriebsbeiträge  für den alpenquerenden kombinierten Verkehr von Jahr zu Jahr reduziert und für die Beteiligung des Bundes bei den Bestellungen der Kantone (Güterverkehr der Schmalspurbahnen) bis 2027 befristet. Das BAV steuert und prüft die Subventionszahlungen im Güterverkehr im Rahmen eines Controllings.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn/gueterverkehr.html