Bahnübergänge

Ein Zug passiert eine geschlossene Bahnschranke.
Rund 97% der ca. 4'440 Bahnübergänge in der Schweiz entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.
© BAV

Auf dem schweizerischen Schienennetz gibt es rund 4'440 Bahnübergänge. Diese müssen entsprechend der jeweiligen Gefahrensituation gesichert sein. Abhängig von der Intensität des Strassenverkehrs, den Sichtverhältnissen und der Betriebsweise der Bahn sind spezifische Sicherungsmassnahmen vorgeschrieben, beispielsweise Schrankenanlagen, Blinklichtsignalanlagen oder Signaltafeln (Andreaskreuze, Signal «Strassenbahn»). In einem langfristig angelegten Sanierungsprogramm wurden seit der Jahrtausendwende rund 2'600 Bahnübergänge saniert oder aufgehoben. Rund 4'315 Bahnübergänge erfüllen bereits die gesetzlichen Anforderungen. Die Verfahren zu den letzten noch zu sanierenden Bahnübergängen – oftmals komplexe Fälle mit vielen Beteiligten – sind im Gang.

Dank dem Sanierungsprogramm ist die Zahl der Unfälle auf Bahnübergängen in den letzten zehn Jahren trotz zunehmendem Verkehr auf Schienen und Strassen merklich zurückgegangen. Im internationalen Vergleich hat sich die Schweiz dank des Sanierungsprogramms bezüglich Sicherheit auf Bahnübergängen deutlich verbessert. Sie belegt heute einen Spitzenplatz.

Im Rahmen eines Monitorings prüft das BAV, ob es bei Unfällen auf sanierten bzw. vorschriftskonformen Bahnübergängen bestimmte Muster gibt und ob weitere Massnahmen nötig sind. Kommt es bei bestimmten Bahnübergängen zu vielen bzw. schweren Ereignissen, analysiert das BAV diese zusammen mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), den Kantonen und den Eisenbahnunternehmen. Bei Bedarf werden zusätzliche Massnahmen ergriffen. Fast alle Unfälle auf Bahnübergängen werden durch Fehlhandlungen von Strassenverkehrsteilnehmern verursacht.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrstraeger/eisenbahn/fachinformationen/bahnubergange.html