Der Bund steuert den Betrieb und den Substanzerhalt der Bahninfrastruktur über Zielvorgaben und daraus abgeleitete Kennzahlen. Weiter verlangt er Berichte zum Erreichen der Ziele.
Die Ziele für die Infrastrukturbetreiberinnen(ISB) bilden einen wichtigen Bestandteil der Leistungsvereinbarungen. Sie sind für alle ISB auf der gleichen Basis festgelegt und stützen sich auf die bundesrätliche Botschaft zum Zahlungsrahmen, die Ziele der Verkehrs- und Raumordnungspolitik des Bundes sowie die Departementsstrategie UVEK.
Die ISB sind für einen effizienten Betrieb und Erhalt der Infrastruktur verantwortlich. Zudem erwartet der Bund, dass die ISB folgende Ziele erreichen:
- Gewährleistung der Sicherheit
- Gewährleistung der Verfügbarkeit, Resilienz und Qualität des Netzes
- Optimale und diskriminierungsfreie Nutzung der vorhandenen Kapazitäten
- Langfristiger Werterhalt der Infrastruktur
- Hohe Produktivität und effizienter Umgang mit den verfügbaren Ressourcen
Mit der Festlegung der Ziele will der Bund sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel effektiv und effizient eingesetzt werden. Um die Zielerreichung besser zu messen, wurden Kennzahlen zu den ausgewählten Zielen definiert. Mit dem Abschluss der Leistungsvereinbarung werden für jede ISB individuelle Zielwerte zu den Kennzahlen festgelegt. Die Kennzahlen sind Bestandteil der jährlichen LV-Berichterstattung. Das BAV überprüft die Zielerreichung und kann Empfehlungen für Anpassungen abgeben und gegebenenfalls Korrekturmassnahmen festlegen.