Das BAV legt die Anforderungen an die Ausbildung der Technischen Leiter von Seilbahnen und ihrer Stellvertreter in der Seilbahnverordnung fest. Das Personal der Seilbahnen ist wie dasjenige anderer öV-Unternehmen dem Arbeitszeitgesetz unterstellt.
Das BAV legt die Anforderungen an die Ausbildung der Technischen Leiter von Seilbahnen und ihrer Stellvertreter in der Seilbahnverordnung fest. Das Personal der Seilbahnen ist wie dasjenige anderer öV-Unternehmen dem Arbeitszeitgesetz unterstellt.