Muss ich beim Kite-Surfen oder Windsurfen eine Rettungsweste tragen?

Zum Drachensegeln oder auf Windsurfbrettern muss mindestens eine Schwimmhilfe, die der Norm SN EN ISO 12402-5:2006 entspricht, mitgeführt werden. Schwimmhilfen haben gegenüber Rettungswesten einen reduzierten Auftrieb und beeinflussen die Bewegungsfreiheit des Trägers weniger als grössere Rettungswesten. Aber auch eine Rettungsweste mit Kragen und einem Auftrieb von mindestens 75 N oder 100 N (Bodensee) Auftrieb kann benutzt werden. Schwimmhilfen oder Rettungswesten werden auf Segel- oder Windsurfbrettern meist getragen und nicht separat mitgeführt.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 134a

Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 13.20

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/703-f.html