Ich bin Inhaber eines Schweizer Schiffsführerausweises für Binnengewässer und/oder eines Schweizer Hochseeausweises. Welche Kategorien werden in den Internationalen Schiffsführerausweis übernommen?

Die Ausweiskategorien, welche in den Internationalen Schiffsführerausweis (International Certificate for Operator of Pleasure Craft, ICC) nach ECE Resolution Nr. 40 übernommen werden, sind im Rundschreiben Nr. 44 des BAV vom 14. Mai 2009 beschrieben.

Das internationale Zertifikat, welches gestützt auf die nationalen Schiffsführerausweise der Kategorien A und D ausgestellt wird, ist auf schiffbare Binnenwasserstrassen beschränkt. Diese nationalen Ausweiskategorien berechtigen nicht zum Eintrag «C» (Küstengewässer) in das internationale Zertifikat (ICC). Der Eintrag «C» (Küstengewässer) kann im ICC nur dann gemacht werden, wenn der Antragsteller einen gültigen Schweizer Hochseeausweis vorweisen kann.

Gesetze:

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 90

Links:

Schweizerisches Seeschifffahrtsamt

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/212-f.html