Brauche ich zum Führen von Güterschiffen einen besonderen Führerausweis?

Zum Führen von Güterschiffen mit Maschinenantrieb, sowie von Schubschiffen und Schleppern, wird ein Führerausweis der Kategorie C benötigt. Das Schifffahrtsamt des Wohnsitzkantons ist für die Prüfung des Kandidaten und die Ausstellung des Führerausweises zuständig. Alle fünf Jahre müssen sich Inhaber eines Ausweises der Kategorie C medizinisch untersuchen lassen und dabei die medizinischen Mindestanforderungen erfüllen.

Zum Führen von Güterschiffen auf dem Rhein unterhalb der Mittleren Rheinbrücke in Basel wird ein Befähigungszeugnis als Schiffsführer (Rheinpatent gemäss der Rheinschiffspersonalverordnung oder Unionsbefähigungszeugnis) benötigt. Zum Führen von Güterschiffen auf dem Rhein oberhalb der Mittleren Rheinbrücke in Basel wird das Grosse Hochrheinpatent oder das Kleine Hochrheinpatent (für Schiffe mit einer Länge von weniger als 35 m, ausser Schlepp- und Schubschiffen) benötigt. Die Schweizerischen Rheinhäfen in Basel sind zuständig für die Prüfung und Ausfertigung der Patente für den Rhein.

Binnenschifffahrtsverordnung Art. 79 - 82

Verordnung über die Erteilung von Patenten für den Hochrhein §1.03 und §1.04

Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein, § 11.01,  § 11.02 , § 12.01, § 20.03

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/verkehrsmittel/schiff/faq-sf/108-g.html