Altlasten

Das BAV ist für den Vollzug der Altlastenverordnung (AltlV) bei Eisenbahnen, eidgenössisch konzessionierten Trolleybus-, Schifffahrts- und Seilbahnenunternehmen zuständig.
Im Rahmen seiner Vollzugsaufgaben hat das BAV einen öffentlich zugänglichen «Kataster der belasteten Standorte» (KbS BAV) gemäss Art. 5 AltlV zu erstellen.
Bei belasteten Standorten, von denen schädliche oder lästige Einwirkungen auf Mensch und Umwelt zu erwarten sind, muss das BAV Untersuchungen und allenfalls Sanierungen verlangen und beurteilen.
Grundsätze
Das folgende Merkblatt bietet einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze sowie die Schritte des Altlastenvollzugs des BAV:
Rechtsgrundlagen
Dokumentation
Vollzugszuständigkeit Altlasten (PDF, 692 kB, 18.08.2014)Altlastenverordnung: Erläuterungen zu Vollzugszuständigkeiten von BAV und Kanton
Merkblatt Altlasten KbS (PDF, 506 kB, 05.08.2014)Merkblatt BAV: Kataster für belastete Standorte