Der Sachplan Verkehr, Teil Infrastruktur Schifffahrt (SIF) stützt sich auf verkehrspolitische Entscheide des Parlaments und des Bundesrates. Er bildet eine Grundlage für die verkehrsplanerischen Entscheide des Bundes, namentlich bei der Erarbeitung von Dossiers der Schifffahrt oder bei der Genehmigung von kantonalen Richtplänen.
Ziel des Sachplans Verkehr, Teil Infrastruktur Schifffahrt (SIF) ist es, die beabsichtigte langfristige Entwicklung der Schifffahrtsinfrastruktur mit der anzustrebenden räumlichen Entwicklung zu koordinieren und damit Planungssicherheit für Bund, Kantone und Gemeinden zu schaffen. Indem der SIF auch Vorhaben enthält, deren Finanzierung zum heutigen Zeitpunkt nicht sichergestellt sind, kann der Bund die Wahrung nationaler Interessen sicherstellen und Optionen für die Weiterentwicklung der Schifffahrt offen halten.