Jährlicher Sicherheitsbericht der Eisenbahnunternehmen (JSB EB)

Gemäss Artikel 5g der Eisenbahnverordnung (EBV, SR 742.141.1) stellen die Eisenbahnunternehmen dem Bundesamt für Verkehr (BAV) jährlich einen Sicherheitsbericht zu. Die BAV-Richtlinie «Jährlicher Sicherheitsbericht der Eisenbahnunternehmen (JSB EB)» beschreibt, welche Informationen die Eisenbahnunternehmen im jährlichen Sicherheitsbericht zuhanden des BAV übermitteln müssen.

Die Informationen zum Berichtsjahr sind dem BAV bis am 31. Mai des folgenden Jahres über die Webapplikation einzureichen:

https://webkennzahlen.bav.admin.ch.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/richtlinien/richtlinien-bahn/jaehrlicher-sicherheitsbericht-der-eisenbahnunternehmen.html