Weiterentwicklung der Vorschriften

Die Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) sind hoheitliche Departementsvorschriften. Sie werden durch das BAV erarbeitet und durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) erlassen.

Die Abstimmung des Weiterentwicklungsprozesses der AB-EBV mit dem Verband öffentlicher Verkehr (VöV) und den Bahnen erfolgt über die "Kommission Sicherheit Eisenbahnen (KOSEB)" und deren Arbeitsgruppen. In jeder Weiterentwicklungsrunde haben Bahnen und Industrie im Rahmen einer Konsultation die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/rechtliches/rechtsgrundlagen-vorschriften/ab-ebv/weiterentwicklungsprozess-ab-ebv.html