öV-Nutzende haben bei grossen Verspätungen und Ausfall von Verbindungen einen gesetzlichen Anspruch auf Ticket-Rückerstattung, Entschädigung oder Hilfeleistungen. Gleiches gilt für den internationalen Linienbusverkehr.
Seit dem 1. Januar 2021 haben Reisende im öffentlichen Verkehr in der Schweiz stärkere Rechte. Auf dieses Datum traten neue Bestimmungen im Personenbeförderungsgesetz und der dazugehörenden Verordnung in Kraft (vgl. untenstehende Links auf die Gesetzestexte). Sie verpflichten die Transportunternehmen bei Kursausfällen und Verspätungen ab einer Stunde am Zielort zu Rückerstattungen oder Entschädigungen. Darauf haben die Passagiere ein gesetzlich festgelegtes Recht. Gleiches gilt für Reisen mit internationalen Linienbussen. Hier ist die Abfahrtsverspätung massgebend. Ausgenommen von der Entschädigungsregel sind Seilbahnen und die Schifffahrt, da diese von schwierigen Wetterverhältnissen besonders stark beeinträchtigt werden.
Die Transportunternehmen haben Beschwerdestellen eingerichtet. Reisende, die mit einem Entscheid des Transportunternehmens nicht einverstanden sind, können sich an die Durchsetzungsstelle des Bundesamtes für Verkehr wenden.