Zweite Anhörung nach Artikel 20 der Raumplanungsverordnung
Mit dem Konzept für den Gütertransport auf der Schiene legt der Bundesrat die Grundlagen für die Entwicklung verschiedener Anlagenkategorien des Schienengüterverkehrs fest. Ein Konzept ist ein Instrument des Bundes, um seine raumwirksamen Aufgaben zu erfüllen. Die rechtlichen Grundlagen bilden Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes sowie Artikel 3 des Gütertransportgesetzes.
Die zweite Anhörung erfolgt nach Artikel 20 der Raumplanungsverordnung und dauert bis am 20. Oktober 2017.
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