Der Änderungserlass zur RKV ist rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Das BAV hat die Verordnung des UVEK über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV; SR 742.221) weiterentwickelt.
Bitte richten Sie Ihre Stellungnahme zur angepassten Departementsverordnung RKV, vorzugsweise in elektronischer Form, bis spätestens 13. Dezember 2019
oder: Bundesamt für Verkehr BAV, Abteilung Finanzierung, 3003 Bern
Ohne Ihren Bericht bis zum genannten Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass Sie mit dem Änderungserlass zur RKV einverstanden sind.
Für Fragen können Sie sich im BAV an folgende Kontaktpersonen wenden:
Schienennetz: Markus Frei Tel. 058 462 57 96 markus.frei@bav.admin.ch |
Personenverkehr: Wolfgang Steiner Tel. 058 462 58 17 wolfgang.steiner@bav.admin.ch |