Bundesrat will künftige Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche klären

Bern, 17.12.2021 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Dezember 2021 eine Aussprache geführt zur künftigen Ausrichtung des Schienengüterverkehrs in der Fläche (Binnen-, Import- und Exportverkehr). Er hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, nach weiteren Abklärungen bis Mitte 2022 eine Vernehmlassungsvorlage zu erarbeiten. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Frage, wie der Schienengüterverkehr in der Fläche zu den Klimazielen des Bundesrats beitragen kann. Bis zum definitiven Entscheid soll SBB Cargo soweit möglich auf einen weiteren Abbau des Bediennetzes verzichten, damit keine Beschlüsse vorweggenommen werden.

Im Unterschied zum Güterverkehr durch die Alpen gibt es für den Güterverkehr in der Fläche kein Verlagerungsziel. Gemäss Gesetz hat er grundsätzlich eigenwirtschaftlich zu erfolgen. Dies ist insbesondere für den Einzelwagenladungsverkehr von SBB Cargo eine grosse Herausforderung, weil hier Transporte aus einzelnen Wagen mit unterschiedlichen Gütern aufwendig zusammengestellt werden müssen.

Aus Sicht des Bundesrats muss geklärt werden, wie der Schienengüterverkehr in der Fläche künftig ausgerichtet werden soll. Dies auch im Zusammenhang mit den klimapolitischen Zielen der Schweiz. An seiner Aussprache hat er dazu vier Stossrichtungen zur Weiterentwicklung zur Kenntnis genommen. Diese reichen von einem Massnahmenpaket mit finanziellen Anreizen und Investitionen zur Modernisierung des Einzelwagenladungsverkehrs über eine Bestellung von entsprechenden Angeboten mit Abgeltung der ungedeckten Kosten bis zum Verzicht auf zusätzliche Fördermassnahmen. Das UVEK wird bis Ende März mögliche Varianten vertiefen und bewerten sowie gestützt darauf bis Mitte 2022 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten.

Der Bundesrat hat das UVEK und die Eidgenössische Finanzverwaltung gleichzeitig beauftragt, mit der SBB und SBB Cargo Übergangslösungen zu vereinbaren, damit SBB Cargo bis Ende 2023 auf einen Leistungsabbau verzichtet. Der Bundesrat will damit verhindern, dass die Variantenwahl durch unternehmerische Entscheide präjudiziert wird und zugleich sicherstellen, dass SBB Cargo im Einzelwagenladungsverkehr nicht dauerhaft Verluste schreibt.

Mit der Erarbeitung einer Vernehmlassungsvorlage wird der Motion Dittli «Bahngüterverkehr und Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstosses» (20.3222) und verschiedenen weiteren parlamentarischen Vorstössen Rechnung getragen.


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