Höherer Vier-Jahres-Kredit für den öffentlichen Regionalverkehr

Bern, 04.06.2021 - Der Bundesrat beantragt dem Parlament für die nächste Vierjahresperiode von 2022 bis 2025 einen Verpflichtungskredit für den regionalen Personenverkehr (RPV) im Umfang von rund 4,35 Milliarden Franken. Das hat er an seiner Sitzung vom 4. Juni 2021 beschlossen. Dies sind rund 250 Millionen mehr als in der laufenden Vierjahresperiode. Die längerfristigen finanziellen Folgen der Corona-Pandemie werden separat aufgearbeitet.

Der RPV umfasst den öffentlichen Verkehr (öV) mit Bahn, Bus, Schiff oder Seilbahn innerhalb einer Region. Dazu gehören unter anderem S-Bahnen und öV-Angebote zur Erschliessung von Ortschaften sowie Verbindungen in benachbarte Regionen und ins grenznahe Ausland. Bund und Kantone bestellen die Angebote des RPV gemeinsam und gelten die ungedeckten Kosten je hälftig ab.

Die vom Bundesrat im letzten Herbst in die Vernehmlassung gegebenen Vorschläge stiessen mehrheitlich auf ein positives Echo. Er hat daher entschieden, den Kredit für den RPV für die Periode 2022 - 2025 massvoll zu erhöhen um rund 250 Millionen Franken. Der Betrag wurde in der jetzt verabschiedeten Botschaft an das Parlament gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag aufgrund aktualisierter Teuerungswerte leicht nach unten korrigiert. Mit den Geldern können Investitionen in das Rollmaterial sowie Angebotsausbauten finanziert werden, zum Beispiel bei den S-Bahnen in Zürich, Freiburg oder der Waadt. Die Aufstockung ermöglicht es zudem, dass der Bund Nachtbusangebote neu mitfinanziert und innovative Projekte unterstützt.

Die Absicht, die längerfristigen finanziellen Folgen von Corona separat aufzuarbeiten, stiess in der Vernehmlassung ebenfalls auf Zustimmung. Zur Abfederung der Einnahmeausfälle während der ersten Corona-Welle vom Frühjahr 2020 hat das Parlament im Herbst 2020 eine dringliche Botschaft verabschiedet. Diese sieht für den RPV für die Jahre 2020 und 2021 eine Unterstützung im Umfang von rund 290 Millionen Franken vor. Die finanziellen Folgen der zweiten Corona-Welle bzw. die längerfristigen finanziellen Auswirkungen von Corona auf den RPV lassen sich derzeit noch nicht genau abschätzen. Deshalb beantragt der Bundesrat in der Botschaft zum Kredit 2022-25, die weiteren finanziellen Folgen von Corona separat zu regeln.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Verkehr, Information, +41 58 462 36 43, presse@bav.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Verkehr
https://www.bav.admin.ch/bav/de/home.html

Generalsekretariat UVEK
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

News-Abo

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/medienmitteilungen.msg-id-83806.html