Neuausrichtung der Subventionsaufsicht: Erste Massnahmen gehen in die Anhörung

Bern, 12.09.2019 - Im Nachgang zum «Fall PostAuto» hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Frühling 2019 beschlossen, die Subventionsaufsicht neu auszurichten. Nun schickt es die ersten beiden Massnahmen bei den interessierten Kreisen in die Anhörung. Die Umsetzung ist schrittweise ab 2020 vorgesehen.

Das BAV stärkt seine Aufsicht über die Subventionen im öffentlichen Verkehr. Mit der Neuausrichtung will es zudem die Eigenverantwortung der Transportunternehmen für den korrekten Rechnungsabschluss und die Einhaltung des Subventionsgesetzes unterstützen. Die ersten beiden Massnahmen gehen nun bei den interessierten Kreisen in die Anhörung:

• Jedes Transportunternehmen, das pro Jahr mindestens eine Million Franken an Subventionen der öffentlichen Hand für den regionalen Personenverkehr und die Infrastruktur bezieht, muss künftig eine Spezialprüfung durchführen lassen. Die Richtlinie «Spezialprüfung Subventionen» soll Klarheit schaffen, wie die Revisionsstellen der Transportunternehmen dabei vorzugehen haben und welche Subventionstatbestände zu prüfen sind. Die Richtlinie soll nächstes Jahr anhand von rund zehn Pilotprüfungen erprobt und per 2021 in Kraft gesetzt werden.

• Auf Basis einer neuen, verbindlichen Vorlage sollen die Verwaltungsräte und Mitglieder der Geschäftsleitungen der Transportunternehmen per Unterschrift jährlich bestätigen, dass sie die subventionsrechtlichen Grundsätze einhalten. Die Selbstdeklaration soll 2020 flächendeckend eingeführt werden.


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