Rahmenbedingungen für Dienstleistungen privater Schifffahrtsunternehmen auf dem Lago Maggiore und Lago di Lugano geklärt

Bern, 12.10.2017 - Die bilaterale Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Absichtserklärung (Memorandum d’Intesa) zur Schifffahrt auf den Tessiner Seen hat die Rahmenbedingungen für Dienstleistungen privater Schifffahrtsunternehmen auf dem Lago Maggiore und dem Lago di Lugano geklärt. Sie hat dazu ein Dokument erarbeitet, das zunächst für ein Jahr gilt. Damit wurde neben der Zusammenarbeit der beiden Schifffahrtsgesellschaften GGNL und SNL ein weiterer Schritt zur Umsetzung der Absichtserklärung der Verkehrsminister aus dem Jahr 2016 zur Steigerung der touristischen Attraktivität der Schifffahrt gemacht.

Die gemischte Arbeitsgruppe Schweiz–Italien zur Umsetzung der Absichtserklärung (Memorandum d'Intesa (MoI)) aus dem Jahr 2016 zur Förderung der touristischen Schifffahrt auf den beiden Seen hat ein Dokument erarbeitet, das darlegt, unter welchen Bedingungen private Schifffahrtsunternehmen ihre Dienstleistungen auf den beiden Seen anbieten dürfen.

Das Abkommen zwischen der Schweiz und Italien von 1992 sieht vor, dass vor Erteilung von Bewilligungen an private Unternehmen zur Durchführung von Fahrten auf den Seen geprüft werden muss, ob das private Angebot einem effektiven Bedürfnis ("esigenza effettiva") entspricht und dieses für die konzessionierten Unternehmen keine erhebliche Konkurrenz ("notevole concorrenza") darstellt. Die Arbeitsgruppe hat eine erste Version einer gemeinsamen Interpretation dieser Begriffe erarbeitet. Die Bedingungen des "effektiven Bedürfnisses" und der nicht "erheblichen Konkurrenz" können dann erfüllt werden, wenn die konzessionierten Gesellschaften entweder gar keine Angebote fahren oder wenn ein genügender zeitlicher Abstand zu deren Linienverkehr eingehalten wird. Bereits heute angebotene Dienstleistungen wie Taxifahrten oder touristische Rundfahrten bleiben gemäss dem gemeinsamen Dokument weiterhin möglich. Im Dokument wird präzisiert, was genau darunter verstanden wird.

Das Dokument soll in Ergänzung des Abkommens für ein Jahr probeweise angewendet werden. Nach dieser Testphase werden die Gespräche wieder aufgenommen. Aufgrund der Erfahrungen soll bei Bedarf bis Ende 2018 eine neue Version (für die Anwendung ab Januar 2019) erarbeitet werden.

Mit dem gemeinsamen Dokument hat die Arbeitsgruppe einen weiteren Auftrag der Verkehrsminister erfüllt, neue Lösungen und Modelle innerhalb des bestehenden gesetzlichen Rahmens zu suchen, um damit die touristische Schifffahrt zu verbessern.

Ein weiteres Resultat der Arbeitsgruppe ist die Entwicklung einer Zusammenarbeit zwischen den Gesellschaften GGNL und SNL. Die beiden konzessionierten Unternehmen wurden beauftragt zu analysieren, wie der Linienverkehr und die touristische Schifffahrt auf dem Luganersee und dem Langensee weiterentwickelt werden kann.

Als Schlussfolgerung beabsichtigen die beiden Unternehmen, ein Konsortium zu bilden, um die in der Absichtserklärung festgelegten Ziele zu erreichen. Eine solche Zusammenarbeit bietet den Arbeitnehmenden der GGNL die Möglichkeit für eine Weiterbeschäftigung auf den beiden Seen. Die Arbeitsgruppe unterstützt entsprechende Bestrebungen der Unternehmen, sofern diese wirtschaftlich verantwortbar sind und die Kosten gedeckt werden.


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