BAV verstärkt Massnahmen zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes an Bahnhöfen

Bern, 11.05.2017 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will mit zusätzlichen Massnahmen sicherstellen, dass die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes an den Bahnhöfen bis Ende 2023 umgesetzt werden. Für bauliche Anpassungen sollen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Das BAV wird zudem eine Planungsanweisung an die Betreiber der Bahninfrastruktur erlassen.

Im öffentlichen Verkehr konnten bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) bereits grosse Fortschritte erzielt werden. Dies betrifft vor allem das Rollmaterial und die Kundeninformation. Beim Zugang zu den Bahnen richtet sich das Gesetz an die Infrastrukturabteilungen der Bahnen. Wie eine Erhebung des BAV ergeben hat, sind 35 Prozent der Bahnhöfe, über welche 64 Prozent aller Reisenden verkehren, angepasst und barrierefrei benutzbar (Stand 2016). Die Erhebung des BAV hat gezeigt, dass die Bahnen ohne steuernde Massnahmen des Bundes bei der Anpassung der Bahnhöfe die gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2023 in verschiedenen Fällen zu verfehlen drohen. Das BAV hat deshalb beschlossen, hier mit einer Steuerung und einem Controlling einzugreifen. Namentlich wird eine Planungsanweisung an die Bahnen erstellt. Zudem wird das BAV bei den Bahnen Umsetzungskonzepte zum BehiG einfordern, um eine einheitliche Praxis sicherzustellen.

Mit der Planungsanweisung werden die Bahnen unter anderem verpflichtet, im Hinblick auf die Sanierung der Bahnhöfe die "Planungshilfe Interessenabwägung BehiG" des Verbands öffentlicher Verkehr anzuwenden, um festzulegen, ob ein Umbau verhältnismässig ist oder ob Ersatzmassnahmen in Form von Personalhilfe oder – in Einzelfällen – alternativen Verbindungen (Bus, Tram etc.) angeboten werden sollen. Die Berücksichtigung der Verhältnismässigkeit ist im BehiG explizit vorgesehen. Sie richtet sich unter anderem nach der Anzahl Passagiere, die über einen Bahnhof reisen, und den veranschlagten Kosten für einen Umbau. Aber auch die Nähe zu Behinderten- oder Altersinstitutionen spielen eine Rolle.

Von der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes profitieren nicht nur behinderte Personen, sondern auch ältere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Reisende mit viel Gepäck oder Eltern mit Kinderwagen.

Das BAV wird für die Anpassungen zur Behindertengleichstellung sowie zu Gunsten von Sicherheit und Kapazität zusätzliche Mittel im Umfang von rund zwei Milliarden Franken in die nächsten Leistungsvereinbarungen sowie 0,6 bis 1,8 Milliarden in den Ausbauschritt 2030/35 aufnehmen. Zusammen mit den Mitteln, die bereits in früheren Programmen für BehiG-Massnahmen aufgenommen wurden, stellt der Bund für die Anpassung von Bahnhöfen zu Gunsten der Behinderten und weiterer mobilitätseingeschränkter Personen bedarfsorientiert rund zweieinhalb bis drei Milliarden Franken zur Verfügung. Dazu kommt ein Sonderkredit über 300 Millionen Franken, mit welchem seit 2004 Massnahmen finanziert werden, welche nicht im Rahmen ohnehin nötiger Umbauten realisiert werden können.

Das BAV geht davon aus, dass die Massnahmen dazu führen, dass rund 75 Prozent der Bahnhöfe, über die 85 Prozent aller Reisenden verkehren, angepasst und für Behinderte autonom nutzbar werden. Bei Bahnhöfen, an welchen die Anpassungen nicht bis Ende 2023 umgesetzt werden können, strebt das BAV vorgezogene Teil-Inbetriebnahmen an. Bis 2023 müssen rund 700 Bahnhöfe baulich angepasst werden. Bei 25 Prozent der Bahnhöfe – es handelt sich um kleinere Bahnhöfe mit 15 Prozent der Reisenden – dürfte das BehiG mittels Personalhilfe oder alternativen Verbindungen umgesetzt werden.

Das Umsetzungskonzept BehiG wurde am 11. Mai 2017 dem Behinderten-Dachverband Inclusion Handicap vorgestellt.

Markierungen auf Perrons: BAV nimmt Anliegen der Behinderten auf

Das BAV ist daran, im Gespräch mit den Behindertenverbänden einen Leitfaden mit klärenden Vorgaben und Beispielen zu den taktil-visuellen Markierungen auf Perrons auszuarbeiten. Er soll 2017 den Bahnen verschickt werden, damit die nötigen Verbesserungen bereits vor der nächsten Revision der Eisenbahnverordnung 2020 vorgenommen werden können. Je nach Grösse und Komplexität eines Bahnhofs sollen künftig eine oder mehrere lückenlose Führungsketten den sehbehinderten/blinden Reisenden den Zugang zur Bahn weisen können. Die weissen Sicherheitslinien an den Perronkanten, welche der Sicherheit aller Bahnbenützenden dienen, bleiben als wichtigste Markierung auf den Perrons erhalten.


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