Das Bundesamt für Verkehr intensiviert Betriebskontrollen bei Güterzügen

Bern, 05.01.2007 - Seit 2005 führt das Bundesamt für Verkehr (BAV) im Rahmen seines Sicherheitsauftrags Betriebskontrollen bei Güterzügen durch. 2006 wurden 44 Güterzüge kontrolliert. Bei elf Zügen ordnete das BAV vorwiegend aus technischen Gründen ein vorübergehendes Fahrverbot an. Die Sicherheit im schweizerischen Bahngüterverkehr ist - auch im europäischen Vergleich - gut, sie kann aber noch besser werden. Aus diesem Grund wird das BAV 2007 diese Kontrollen verstärken.

Im Rahmen seiner Sicherheitsaufsicht kontrolliert das BAV unangemeldet Güterzüge verschiedener Unternehmen an verschiedenen Orten der Schweiz. Bei elf von 44 kontrollierten Zügen verlangte das BAV im vergangenen Jahr Korrekturen, welche vor der Weiterfahrt des Zuges ausgeführt werden mussten. In diesem Fall spricht man von einem vorübergehenden Fahrverbot. Das erfolgt sowohl aus technischen (z.B. Nichteinhaltung von Beladevorschriften, Ablauf der Revisionsfrist) als auch aus administrativen Gründen (z.B. fehlender Dienstfahrplan).

Diese Kontrollen betrafen insgesamt 862 Fahrzeuge (Lokomotiven und Güterwagen). Dabei wurden 43 Mängel festgestellt. Aus diesen Zahlen ergibt sich ein so genannter Fehlersummenwert von 1,03 Prozent. Dieser Wert wird nach international geltenden Kriterien gerechnet. In Europa liegt der durchschnittliche Fehlersummenwert offenbar bei 4 Prozent. Das BAV bewertet die Ergebnisse als insgesamt gut; die Sicherheit der Güterzüge auf dem Schweizer Schienennetz kann aber noch weiter verbessert werden.

Nicht zuständig ist das BAV für die Kontrollen des Güterverkehrs auf der Strasse. Dafür zuständig sind das Bundesamt für Strassen sowie die Kantonspolizeien.


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