Corona-Hilfen, Vereinbarung mit Deutschland …

… und weitere Themen in Kürze.

Einige Reisende im Bahnhof Delémont
© BAV

Weitere Corona-Hilfen für den öV: Die Folgen der Corona-Krise führen weiterhin zu finanziellen Einbussen im öV. Um sie abzufedern, schlägt der Bundesrat wie 2020 vor, die höheren Defizite im Regionalen Personenverkehr abzugelten. Für den Güterverkehr auf der Schiene beantragt er dem Parlament einen zusätzlichen Kredit in der Höhe von 25 Millionen Franken. Zudem will der Bundesrat die Limite der SBB für kurzfristige Darlehen von 750 auf 950 Millionen Franken erhöhen. Damit soll ein Liquiditätsengpass der Bahn verhindert werden. Zur längerfristigen finanziellen Stabilisierung der SBB soll bis Ende 2021 ein Konzept erarbeitet werden.

Vereinbarung mit Deutschland: Bundesrätin Simonetta Sommaruga und der deutsche Verkehrsminister Andreas Scheuer haben am 25. August eine Vereinbarung zum grenzüberschreitenden Schienenverkehr unterzeichnet. Diese bezweckt unter anderem, den Regionalverkehr sowie Nachtzugsverbindungen zu stärken. Deutschland bestätigt, sich auch weiterhin dafür einzusetzen, dass die Leistungsfähigkeit der nördlichen Zulaufstrecken zur NEAT gesteigert wird.

Vorlage zum unterirdischen Gütertransport: Die Verkehrskommission des Nationalrats unterstützt die Idee, dass Güter durch das Unternehmen «Cargo sous terrain» in Zukunft unterirdisch transportiert werden können. Sie empfiehlt dem Plenum, die wesentlichen Punkte der Vorlage gutzuheissen. Die Kommission schlägt einige Änderungen vor, unter anderem im Zusammenhang mit den Kosten für einen allfälligen Rückbau der Anlage und mit dem Enteignungsverfahren. Die Debatte im Plenum des Nationalrats ist in der Herbstsession vorgesehen. Der Ständerat hatte sich im Juni dazu geäussert.

Regionaler Personenverkehr: Die Verkehrskommission des Nationalrats begrüsst, dass mit der Revision des Personenbeförderungsgesetzes mehr Klarheit, Transparenz und Effizienz im regionalen Personenverkehr geschaffen werden soll. Sie schlägt dem Plenum Anpassungen im Bereich der Ausschreibungen, Angebotsplanungen und Kosten vor. Zudem unterstützt die Kommission den nächsten Verpflichtungskredit für den Regionalen Personenverkehr. Der Bundesrat sieht für die Periode 2022-2025 den Betrag von 4.35 Milliarden Franken vor. Das Plenum des Nationalrats befasst sich in der Herbstsession mit diesem Geschäft.

Neuer Bahntunnel in Ligerz: Das BAV hat am 16. August die Plangenehmigungsverfügung (Baubewilligung) für den neuen doppelspurigen Eisenbahntunnel in Ligerz erlassen. Der Abschnitt zwischen Schafis und Twann am Bielersee ist der letzte Einspurabschnitt auf der Bahnlinie Lausanne–Biel. Dank dem neuen Tunnel – er ist Bestandteil des Bahn-Ausbauschritts 2025 – kann der Halbstundentakt im Fern- und im Regionalverkehr am Jurasüdfuss umgesetzt und gleichzeitig die Kapazität für den Güterverkehr sichergestellt werden. Der Ligerztunnel wird 2,1 Kilometer lang und kostet rund 400 Millionen Franken.

Neues Tram für Lugano und Umgebung: Eine neue Zug- bzw. Tram-Strecke soll Lugano mit Ponte Tresa und mit Manno verbinden. Das Projekt entsteht im Rahmen des Agglomerationsprogramms für die Region Lugano und des Ausbauschritts 2035 der Bahninfrastruktur. Deshalb muss die bestehende Infrastrukturkonzession der Ferrovie Luganesi SA (FLP) angepasst werden. Der Bundesrat hat die Anpassung am 11. August genehmigt.

Erfassung der LSVA: 2024 erreicht das in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein verwendete Erfassungssystem zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) das Ende seiner Lebensdauer. Der Bundesrat will daher per 2025 die bisherige Erfassungstechnik ablösen und mit dem europäischen System harmonisieren. Am 11. August hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren eröffnet.

Eingaberunde Zukunftsfähige Mobilität: Der Bund sucht innovative Ideen für eine zukunftsfähige Mobilität, welche umwelt- und ressourcenschonende sowie bewegungsfreundliche Fortbewegungsarten stärken. Bis zum 31. Oktober können Interessierte Ihr Projekt bei der Koordinationsstelle für nachhaltige Mobilität (KOMO) einreichen. Der maximale Unterstützungsbeitrag pro Projekt beträgt 40 % der Gesamtprojektkosten. KOMO wird vom BAV und fünf weiteren Bundesämtern getragen.

 

BAV-News Nr. 92 September 2021

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