Bundesrat will kein Infrastrukturmonopol und bestätigt Mehrbahnenmodell

Am 25. September 2020 hat der Bundesrat beschlossen, dass in der Schweiz weiterhin mehrere Unternehmen die Eisenbahninfrastruktur betreiben sollen. Er hält damit am bestehenden Bahnsystem fest, in welchem mehrere starke Unternehmen aktiv sind. Diese Unternehmen betreiben Infrastruktur und Verkehr meistens unter dem gleichen Dach. Die Sparten sind jedoch organisatorisch getrennt, und eine unabhängige Trassenvergabestelle sorgt dafür, dass der Zugang anderer Unternehmen auf dem ganzen Netz diskriminierungsfrei möglich ist.

Gleise auf einem leeren Bahnhof
Mehrere Unternehmen betreiben weiterhin das Schweizer Schienennetz.
© Herbert Graf

Am 25. September 2020 hat der Bundesrat beschlossen, die auslaufenden Infrastrukturkonzessionen von SBB und BLS zu erneuern. Die SOB als dritte grosse Betreiberin im Normalspurnetz hat bereits letztes Jahr eine neue Infrastrukturkonzession erhalten. Damit wird das Infrastruktur-Modell «SBB+X» fortgeführt. Für dieses hatte sich der Bundesrat bereits 2007 entschieden. Mit Blick auf die Erneuerung dieser Konzessionen hatte der Bundesrat dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Auftrag erteilt, die heutige Organisation der Eisenbahninfrastruktur und verschiedene Alternativen zu prüfen – z.B. eine einzige nationale Netzgesellschaft oder verschiedene regionale Netzbetreiberinnen.

An seiner Sitzung vom 25. September 2020 hat der Bundesrat entschieden, dass das heutige System mit mehreren Infrastrukturbetreiberinnen beibehalten werden soll. Es hat sich bewährt und dazu beigetragen, dass das Schienennetz gut funktioniert. Es gibt keine Anzeichen, dass ein alternatives Modell besser wäre. Mit Blick auf effizientere Strukturen und den technologischen Fortschritt will der Bundesrat aber die Kooperation und die Effizienz fördern. Falls Unternehmen oder Aktionäre Fusionen planen, unterstützt sie der Bund. Für kleinere Infrastruktur-Betriebe sollen überdies Kompetenzzentren gebildet werden. Zudem wird die Konzessionserneuerung genutzt, um die Schnittstellen der Netze von SBB und BLS zu vereinfachen.

Der Entscheid zur Konzessionserneuerung ergänzt den Entscheid des Parlaments zur Vorlage Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) vom Herbst 2018. Anders als teilweise im Ausland, sollen die Unternehmen weiterhin unter dem gleichen Dach sowohl Infrastruktur als auch Verkehr betreiben können. Jedoch sind diese Sparten auch in der Schweiz organisatorisch getrennt zu führen. Zudem hat der Bund im Rahmen der OBI-Vorlage das Instrumentarium gegen Diskriminierungen im Netzzugang verbessert indem er die Trassenvergabestelle von einer Tochterfirma der Infrastrukturbetreiberinnen in eine unabhängige Anstalt des Bundes umgewandelt hat.

 

BAV-News Nr. 83 Oktober 2020

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