öV-Systemführer in zweiter Corona-Welle erneut gefordert

Damit im öffentlichen Verkehr (öV) auch die zweite Corona-Welle adäquat bewältigt werden kann, ist ein einheitliches und klares Rollenverständnis wichtig. Primär in der Pflicht stehen – wie schon bei der ersten Welle – die Systemführer SBB und PostAuto. Sie sorgen dafür, dass Massnahmen gegen Corona und allfällige Einschränkungen im gesamten öV koordiniert umgesetzt werden. Sie haben weiter den Lead bei der Koordination mit anderen Akteuren und der Absprache und Information innerhalb der öV-Branche.

Zugreisende mit Masken in einem fast leeren Wagen
Die öV-Branche muss die Corona-Massnahmen koordiniert und einheitlich umsetzen.
© SBB

SBB und PostAuto sind mit dem Start der zweiten Corona-Welle erneut als Systemführende aktiv geworden und sorgen für ein einheitliches und koordiniertes Vorgehen im öV. Wie schon im Frühling bei der ersten Welle nehmen sie diese Aufgabe professionell und effizient wahr. Unter anderem sorgen sie dafür, dass die vom Bund verordnete Ausdehnung der Maskenpflicht auf Bahnhöfe und Haltestellen einheitlich umgesetzt und kommuniziert wird. Dies ist mit ein Grund für die hohe Akzeptanz dieser Massnahme.

Ein gemeinsames und klares Rollenverständnis bleibt für die Bewältigung von Corona im öV wichtig. Die beiden Systemführer haben den Lead für die gesamte öV-Branche bei der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen und Schutzkonzepten, bei der Koordination mit anderen Akteuren und der Koordination und Information innerhalb der öV-Branche. Die SBB ist für den gesamten Schienenverkehr zuständig, PostAuto für den Busverkehr, Seilbahnen und Schiffe. SBB und PostAuto sind damit die direkten Ansprechpartner der Transportunternehmen, auch im Falle von kantonalen Regelungen. Für den Vollzug der angeordneten Massnahmen und der Schutzkonzepte sind die einzelnen Transportunternehmen verantwortlich.

BAV unterstützt bei Bedarf im Hintergrund

Das BAV unterstützt die Systemführer bei Bedarf im Hintergrund. Es stellt beispielsweise Kontakte zum Bundesamt für Gesundheit als epidemiologischer Fachbehörde her und vermittelt mit seinen nationalen und internationalen Kontakten. Involviert ist das BAV zudem in seiner Rolle als Konzessionsbehörde und Mitbesteller im regionalen Personenverkehr (RPV). Einer vollständigen Einstellung eines Angebots muss das BAV als Konzessionsbehörde zustimmen. Eine Ausdünnung des Fahrplans von RPV-Angeboten ist nur in Absprache mit den Bestellern – also Bund und Kantone – möglich. Das BAV ordnet aber weder operative Massnahmen noch Massnahmen epidemiologischer Natur an. Es erstellt kein Schutzkonzept und ist auch nicht zuständig für die Kontrolle, ob die Corona-Regeln im öV durch jeden und jede eingehalten werden.

Die Transportketten aufrechterhalten

Wichtig ist für das BAV, dass bei einem krankheits- bzw. quarantänebedingten grösseren Ausfall von Personal die Transportketten und der Service Public aufrechterhalten werden. Hierfür setzt es sich gegenüber den Systemführern und öV-Unternehmen ein. Weil es mit der vom Bundesrat verordneten Sperrstunde für Restaurants und Bars zwischen 23 und 6 Uhr und der Schliessung von Clubs und Diskotheken keine Nachfrage mehr gibt, hat das BAV der Einstellung der Bus- und Bahnnachtnetze zugestimmt, welche jeweils in den Nächten am Wochenende verkehrten. Aufrechterhalten werden die Spätverbindungen, damit beispielsweise Pflegepersonal, welches Schichtdienst leistet, weiterhin mit dem öV von der Arbeit nach Hause fahren kann.

Das BAV wird die Situation weiterhin eng verfolgen und die öV-Branche soweit nötig unterstützen.

 

BAV-News Nr. 84 November 2020

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