Das Corona-Virus und der öffentliche Verkehr

Das Corona-Virus betrifft auch den öffentlichen Verkehr (öV). Die Federführung für Empfehlungen zur eingeschränkten Nutzung des öV liegt beim Bundesamt für Gesundheit (BAG). Für Vorkehrungen im Betrieb sind die Transportunternehmen verantwortlich. Die SBB als Systemführerin für den Schienenverkehr und Postauto als Systemführerin für die Busse und Trams sind verantwortlich dafür, dass die Massnahmen schweizweit abgestimmt und koordiniert umgesetzt werden.

Mikroskopisch vergrösserter Virus
Corona-Virus: Auch betreffend öV liegt die Federführung beim Bundesamt für Gesundheit.
© BAG

Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie liegt die Federführung für Verhaltens-Massnahmen und -Empfehlungen beim BAG. Dies gilt auch in Bezug auf die Nutzung des öV:

  • Der Bundesrat hat auf Antrag des BAG am 28. Februar 2020 ein Verbot von Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Personen beschlossen. Das BAG hielt fest, dass andere Orte mit vielen Menschen wie Schulen, Supermärkte, Kinos und auch der öV grundsätzlich nicht eingeschränkt werden sollen. Das BAG begründet dies für den öV damit, dass sich die Leute an Bahnhöfen nur kurz begegnen und nie mehr als tausend Passagiere in einem Abteil sitzen.
  • Am 6. März 2020 haben das BAG und der Bundesrat angesichts der weiteren Verbreitung des Corona-Virus die Empfehlung abgegeben, den öV in den Spitzenzeiten wenn möglich zu meiden und Freizeitfahrten einzuschränken, um die Ansteckungsgefahr weiter zu reduzieren. Die Arbeitgeber sollen laut BAG wenn möglich einen Beitrag leisten, um das Pendeln in Spitzenzeiten zu verringern.
  • Allfällige weitere Entscheide oder Empfehlungen des Bundesrats und des BAG können jederzeit folgen.

Bezüglich Betrieb bzw. Produktion des öV-Angebots und damit Themen wie Hygienemassnahmen in den Fahrzeugen und Schutzmassnahmen für das Personal erfolgt die Steuerung und Koordination über zwei bezeichnete Systemführer: Die SBB ist verantwortlich für den Schienenverkehr und Postauto für die Bus- und Tramunternehmen. Die Systemführer sind in den Bundesstab Bevölkerungsschutz einbezogen, stimmen die Massnahmen mit dem federführenden BAG ab und kommunizieren diese an die übrigen Transportunternehmen. Damit kann eine schweizweit einheitliche Anwendung von Massnahmen sichergestellt werden. Auf lokale oder unternehmensspezifische Massnahmen ist zu verzichten, um den öV für die Kundinnen und Kunden einheitlich zu halten und überall das gleiche Schutzniveau zu gewährleisten.

Für die konzessionierten Seilbahnen und Schiffe sowie für die internationalen Linienbusse («Fernbusse») besteht keine Systemführerschaft. Diesen wird empfohlen, sich sinngemäss an die Empfehlungen von SBB und Postauto aus dem Bahn- und Busbereich zu halten.

Auch allfällige Entscheide zu einer Ausdünnung des Angebots wegen betrieblicher Schwierigkeiten fallen in die Kompetenz der SBB als Systemführerin. Die SBB sorgt insbesondere dafür, dass im Falle einer Ausdünnung des Angebots die Fahrpläne laufend koordiniert werden.

Verkehr nach Italien

Der Verkehr nach Italien ist erschwert. Die Lage ist unübersichtlich. Gemäss aktuellen Informationen verweigert Italien unter anderem die Ein- und Durchreise von internationalen Linienbussen. Das BAV empfiehlt international tätigen Busunternehmen, auf Fahrten nach oder im Transit durch Italien bis auf weiteres zu verzichten.

Vgl. ergänzend die Informationen der Eidg. Zollverwaltung sowie des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA).

 

Bundesamt für Gesundheit BAG

Konkrete operative Betriebsplanung im Zusammenhang mit Epidemien oder Pandemien

Verband öffentlicher Verkehr VöV

 

BAV-News Nr. 77 März 2020

 
https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2020/bav-news-maerz-2020/artikel-1.html