Zurück in die neue Normalität

Mit dem Abflauen der Corona-Epidemie wird es im öffentlichen Verkehr und im Schienengüterverkehr möglich, in eine neue Normalität zurückzukehren. Wichtige Geschäfte, die wegen Corona vorübergehend wenig Aufmerksamkeit hatten, können nun wieder vorangetrieben werden. Die Corona-Folgen werden das BAV, die Kantone, die Branche und die weiteren Stakeholder indes noch länger beschäftigen.

Abholung Wagen im Verteilzentrum von Coop in Aclens
Mit dem Abflauen der Corona-Epidemie wird es auch im Schienengüterverkehr möglich, in eine neue Normalität zurückzukehren.
© AlpTransit Gotthard AG

Abgestimmt auf die Beschlüsse des Bundesrats zur Lockerung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens sind der öffentliche und der touristische Verkehr per 6. bzw. 8. Juni weitgehend zum Normalbetrieb zurückgekehrt. Die Massnahmen des öV-Schutzkonzepts sind indes weiterhin gültig, und die Arbeiten für die Abfederung der finanziellen Folgen für den öV und den Schienengüterverkehr noch in vollem Gang. Die längerfristigen Folgen der Corona-Epidemie auf das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung und damit auf den öV bleiben schwer abzuschätzen. Sie werden sich erst nach und nach zeigen und gegebenenfalls Anpassungen in der Verkehrspolitik erfordern. Es bleibt abzuwarten, ob der Trend zu mehr Home-Working und mehr Langsamverkehr auch nach Corona anhalten wird.

Dennoch ist mit dem Abflauen der Epidemie auch eine Rückkehr in eine neue Normalität mit wichtigen Geschäften ausserhalb von Corona möglich. Dazu gehören folgende Vorhaben:

  • Die Testfahrten für die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels und damit die Vollendung der NEAT wurden wiederaufgenommen. Das BAV wird die nötigen Bewilligungen rechtzeitig erteilen, damit die SBB den Tunnel im Dezember 2020 in Betrieb nehmen und das vorgesehenen Angebot im Fernverkehr, Güterverkehr und die Metro Ticino fahren kann.
  • Am 5. Juni hat der Bundesrat grünes Licht gegeben dafür, dass der Bund die Transportunternehmen mit Bürgschaften weiterhin bei Beschaffungen von Rollmaterial und weiteren Betriebsmitteln für den Regionalen Personenverkehr unterstützen kann. Dieses Geschäft geht nun ins Parlament.
  • Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat zudem zu entscheiden, wie es bei der Reform des Bestellsystems im Regionalen Personenverkehr weitergeht. Zur Diskussion steht die Optimierung des bestehenden Systems und als Variante das Modell «Teilentflechtung» mit Übernahme der Bestellungen im Busbereich durch die Kantone. Der Bundesrat wird im Hinblick auf die Erarbeitung der Botschaft auch zu entscheiden haben, wie er mit den Forderungen aus Branchenkreisen umgeht, die Vorgaben für die Verwendung von Überschüssen im subventionierten Verkehr zu lockern bzw. ob als Lehre aus dem «Fall PostAuto» die Anreize zur Gewinnerzielung einzuschränken sind.
  • Bei der Vorlage zur Förderung der multimodalen Mobilität steht ebenfalls ein Stossrichtungsentscheid des Bundesrats für die Ausarbeitung der Botschaft an. Hier geht es unter anderem um die Frage, ob Drittanbietern der Zugang zum Vertriebssystem der öV-Branche per Gesetz ermöglicht werden soll oder ob es dafür andere Wege gibt.
  • Im gemischten Ausschuss der Schweiz und der EU zum Landverkehrsabkommen gilt es, die seit längerem geplante Anpassung bei der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) unter Dach und Fach zu bringen. Per Anfang 2021 sollen Lastwagen der Kategorien Euro IV und Euro V in eine teurere Kategorie eingereiht werden und damit höhere LSVA-Abgaben zahlen müssen. Mit der Umklassierung kann die bisherige Verlagerungswirkung der LSVA aufrechterhalten werden. Zudem wird der europäischen Delegation dargelegt, wie im ersten Halbjahr 2020 das Verbot von lärmigen Güterzügen ohne Schaden für den Transitverkehr umgesetzt werden konnte.
  • Als Grundlage für künftige, weitere Eisenbahn-Ausbauschritte mit Zeithorizont nach 2040 wird das BAV die Langfristperspektive Bahn aktualisieren. Die ersten Arbeiten haben begonnen. Die mitinteressierten und –betroffenen Kreise werden rechtzeitig eingebunden.
  • Auch beim Ersatz auslaufender Technologien und bei der Modernisierung von Informatik-Systemen stehen bei der Bahn wichtige Weichenstellungen an: Das BAV wird über das weitere Vorgehen beim Branchenprojekt «Smartrail 4.0» entscheiden und die Strategie zum Zugbeeinflussungssystem ETCS für die nächsten Jahre konkretisieren.
  • Schliesslich soll auf November 2020 ein umfassendes Paket mit aktualisierten Vorschriften zum Betrieb und zur Sicherheit der Eisenbahnen und zur behindertengerechten Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (öV) in Kraft gesetzt werden. Dazu sind Beschlüsse auf Stufe des Bundesrats, des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) sowie des Bundesamts für Verkehr (BAV) notwendig.

 

BAV-News Nr. 80 Juni 2020

 
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