Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe

Mit dem Verlagerungsbericht 2019 wurde das Bundesamt für Verkehr beauftragt, zuhanden von Bundesrat und Parlament Stossrichtungen für die Weiterentwicklung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) zu erarbeiten. Hierfür hat das BAV ein Kompetenzzentrum aufgebaut.

Lastwagen-Kolonne auf einer Autobahn
Das BAV hat ein Kompetenzzentrum zur Weiterentwicklung der LSVA aufgebaut.
© BAV

Die LSVA ist seit 2001 ein zentrales Instrument der Schweizer Verkehrspolitik. Sie sorgt dafür, dass der Schwerverkehr die von ihm verursachten Wegekosten und seine Kosten zulasten der Allgemeinheit (z.B. Umweltschäden, Unfälle) langfristig deckt. Sie schafft damit gleich lange Spiesse für Schienen– und Strassengüterverkehr. Weil zudem der grösste Teil der Einnahmen in die Bahninfrastruktur investiert wird, ist die LSVA ein wichtiger Pfeiler der Verlagerungspolitik.

Im Landverkehrsabkommen konnte die LSVA gegenüber der EU rechtlich und politisch abgesichert werden. Im Abkommen ist die grundlegende Systematik der LSVA mit drei Tarifklassen festgelegt, in welche die verschiedenen Lastwagen-Kategorien («EURO-Kategorien») gemäss ihren Emissionen eingeteilt werden können.

Mit dem Verlagerungsbericht 2019 hat der Bundesrat beschlossen, die LSVA per 1. Januar 2021 dahingehend anzupassen, dass die Lastwagen der Abgaskategorien EURO IV und V nicht mehr in die günstigste Tarifklasse fallen sollen. Mit der Umklassierung kann die bisherige Verlagerungswirkung der LSVA vorerst aufrechterhalten werden.

Mit dem technologischen Wandel Schritt halten

Die von der Fahrzeugindustrie realisierten und geplanten Entwicklungen stellen die aktuelle Systematik der LSVA indes vor grosse Herausforderungen – wenn nicht sogar infrage. Weil sich die sauberen und emissionsarmen und demzufolge in der günstigsten LSVA-Tarifklasse eingereihten EURO VI-Fahrzeuge in den letzten Jahren sehr rasch verbreitet haben, werden bei der LSVA sowohl Kostendeckung als auch Verlagerungswirkung mittelfristig wieder abnehmen. Zugleich dürfte der Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben (z. B. Elektro- oder Wasserstoff-LkWs) in den nächsten Jahren auch im Strassengüterverkehr zunehmen. Heute sind diese Fahrzeuge gänzlich von der LSVA befreit, um Anreize für Investitionen in diese neuen Technologien zu setzen, obwohl auch diese Fahrzeuge Kosten für die Infrastruktur, Umwelt- und Unfallschäden verursachen.

Angesichts dieser Herausforderungen hat der Bundesrat mit dem Verlagerungsbericht 2019 der Verwaltung den Auftrag erteilt, für den Verlagerungsbericht 2021 Vorschläge für die Weiterentwicklung der LSVA auszuarbeiten. Dabei geht es vor allem um die Frage, wie die LSVA künftig im Spannungsfeld der verschiedenen Anforderungen möglichst optimal ausgestaltet werden kann.

Das BAV als federführendes Amt hat für diese Arbeiten ein Kompetenzzentrum LSVA mit einer eigenen Projektorganisation aufgebaut. Die Arbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den mitbeteiligten Bundesbehörden sowie den Branchenakteuren und weiteren Stakeholdern.

 

Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA)

 

BAV-News Nr. 78 April 2020

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