Rollmaterial-Zulassungen: Teilnahme an europäischen Verfahren so rasch wie möglich

Die Schweiz engagiert sich stark dafür, dass der grenzüberschreitende Bahnverkehr möglichst hindernisfrei funktioniert. Im Hinblick auf europaweit einheitliche Rollmaterial-Zulassungen und Sicherheitsbescheinigungen sowie die neue Rolle der europäischen Eisenbahnagentur (ERA) hat das BAV eine Revision der Eisenbahnverordnung vorbereitet. Die angepassten Bestimmungen sollen so schnell wie möglich in Kraft treten. Weil gewisse Punkte mit der EU noch zu klären sind, muss die per 16. Juni 2019 geplante Inkraftsetzung indes verschoben werden.

Rollmaterial-Zulassungen (c) DB
Die neuen schweizerischen Bestimmungen für Rollmaterial-Zulassungen treten nicht wie die europäischen am 16. Juni 2019 in Kraft, jedoch so rasch wie möglich.
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Ab dem 16. Juni 2019 wird in der Europäischen Union (EU) neu die ERA Rollmaterial zulassen, das für den Verkehr in mehreren Ländern vorgesehen ist, sowie einheitliche Bescheinigungen für den sicheren Bahnbetrieb erteilen. Diese Neuerung ist Teil der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der EU. Mit der Revision der Eisenbahnverordnung (EBV) will sich die Schweiz darauf abstimmen. Die Verfahren für die Erteilung von Sicherheitsbescheinigungen und Betriebsbewilligungen für international verkehrende Normalspur-Fahrzeuge sowie die materiellen Anforderungen sollen so angepasst werden, dass sie denjenigen der EU entsprechen. So wird gewährleistet, dass Schweizer Eisenbahnhersteller, Eisenbahnprüfstellen und Eisenbahnunternehmen weiterhin einen gleichwertigen Zugang zum europäischen Markt und Bahnsystem haben.

Neuer Terminplan

Die geänderte Verordnung ist für den Inkraftsetzungsprozess durch den Bundesrat bereit. Mit der Erfassung der nationalen technischen Vorschriften der Schweiz sowie deren Publikation auf der ERA-Datenbank sind weitere wichtige Voraussetzungen erfüllt. Indes konnten die Abläufe für die Zusammenarbeit zwischen der ERA und dem BAV noch nicht definitiv festgelegt werden. Das BAV und die EU-Kommission sind daran, eine Lösung für die Integration der Schweiz zu erarbeiten. Erst dann kann der Bundesrat über die EBV-Anpassungen entscheiden. Unter diesen Umständen ist eine Inkraftsetzung auf den 16. Juni 2019 nicht mehr realistisch. An diesem Tag treten die neuen Verfahren in der EU in Kraft; ursprünglicher Plan der Schweiz war es, von Beginn an daran teilzunehmen.

Das BAV setzt sich weiterhin dafür ein, dass die neuen EBV-Bestimmungen möglichst rasch in Kraft treten können. Es wird aktiv kommunizieren, wenn es so weit ist. Bis dann wendet das Amt für laufende Verfahren bei Fahrzeugzulassungen und Sicherheitsbescheinigungen die aktuellen Verfahren an.

 

BAV-News Nr. 70 Juni 2019

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