Passagierrechte, Trassensicherung, Neuausrichtung …

... und weitere Themen in Kürze.

Passagierrechte
Passagiere sollen bei grossen Verspätungen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Entschädigung erhalten.
Foto: Wikimedia Commons

Vorlage OBI und Passagierrechte: Die Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen, die der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Eisenbahnsystem dienen, läuft bis am 24. Oktober 2019. Im Rahmen dieses Pakets werden auch die neuen Passagierrechte im öffentlichen Verkehr präzisiert. Die Passagiere sollen bei grossen Verspätungen einen Rechtsanspruch auf finanzielle Entschädigung erhalten. Damit wird ein Entscheid des Parlaments im Rahmen der Vorlage Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) vom letzten September konkretisiert.

Technische Regelwerke: Das BAV hat am 28. Juni 2019 eine Anhörung zur Revision verschiedener technischer Regelwerke gestartet. Einige davon wirken sich auf die selbständige Benützung des öffentlichen Verkehrs durch Reisende im Rollstuhl aus. Das BAV hat hierzu einen Austausch mit dem Behindertendachverband Inclusion Handicap aufgenommen.

Trassensicherung für den Güterverkehr: In den Eisenbahn-Netznutzungsplänen für die Fahrplanjahre 2019 bis 2024 hat das BAV zwischen Zürich und Bülach in der Hauptverkehrszeit eine Trasse als Mindestkapazität für den Güterverkehr gesichert. Ende Mai hiess das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen diesen Entscheid gut. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zieht diesen Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dies, weil es um grundsätzliche Fragen bei der Anwendung der neuen Trassensicherungs-Instrumente im Bahnverkehr geht.

Neuausrichtung der Sektion Direktionsgeschäfte: Seit 1. Juli 2019 wird die Sektion Direktionsgeschäfte des BAV von Markus Liechti und Christoph Herren gemeinsam geführt. Christoph Herren übernimmt die Verantwortung für die meisten angestammten Geschäfte der Sektion (Vorbereitung Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte, etc.). Markus Liechti ist zuständig für Innovationsförderung, internationale Querschnittsthemen und die neuen Arbeiten zur Förderung der multimodalen Mobilität. Auf Basis eines Bundesratsbeschlusses vom Dezember 2018 kann das BAV für diese neue Aufgabe drei zusätzliche Stellen befristet bis Ende 2022 besetzen. Im Sommer beginnen drei Teilzeit-Mitarbeitende. Die Anstellung einer weiteren Person ist vorgesehen.

ZEB-Vereinbarungen: Der Bundesrat hat am 3. Juli 2019 im Rahmen des Bahnausbauprogramms „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB) weitere Umsetzungsvereinbarungen mit der SBB und der BLS genehmigt. Damit werden insgesamt rund 1 Milliarde Franken für Infrastrukturprojekte freigegeben. Mehr als 880 Millionen dienen dazu, den Bahnhof Lausanne umzubauen und zu modernisieren.

Baubewilligung: Das BAV hat das Projekt Kantonsbahnhof Altdorf von SBB und Kanton Uri genehmigt. Die Verlängerung der Perronanlagen ermöglicht künftig den Halt von Fernverkehrszügen, welche durch den Gotthard-Basistunnel verkehren. Mit zwei neuen Busbahnhöfen wird Altdorf zur Drehscheibe im öffentlichen Verkehr.

Forschungsförderung: Um die langfristige Sicherheit des Eisenbahnnetzes zu gewährleisten, muss das Unkraut im Gleisbereich beseitigt werden. Dafür wird der Wirkstoff Glyphosat eingesetzt. Nun prüft die SBB mögliche umweltschonende Alternativen. Das BAV beteiligt sich an die Finanzierung der verschiedenen Versuche mit insgesamt 540'000 Franken. Dieser Beitrag kommt aus dem Forschungsprogramm im Rahmen des Bahninfrastrukturfonds (BIF).

 

BAV-News Nr. 71 Juli 2019

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