25 Jahre Alpeninitiative: Diese Volksabstimmung hat die Schweiz zum Vorbild gemacht

Am 20. Februar 1994 stimmten die Schweizerinnen und Schweizer der Alpeninitiative zu. Die Verlagerung der alpenquerenden Gütertransporte von der Strasse auf die Schiene prägt seit 25 Jahren die Schweizer Verkehrspolitik und macht die Schweiz zum Vorbild beim Schutz der Alpen und ihrer Bewohner. Dank der ergriffenen Massnahmen sind die Lastwagenfahrten durch die Alpen trotz gestiegener Transportmenge um rund ein Drittel zurückgegangen. Die Schiene erreicht einen Marktanteil von rund 70 Prozent, was im internationalen Vergleich sehr hoch ist.

Alpeninitiative Güterzug GBT (c) ATG
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Die Alpeninitiative wurde vor 25 Jahren vom Stimmvolk gegen den Willen von Bundesrat und Parlament angenommen. Letztere befürchteten unter anderem Gegenmassnahmen des Auslandes. Denn die Initiative hätte gemäss ihrem Wortlaut die Durchfahrt ausländischer Lastwagen durch die Schweiz praktisch verboten. In der Folge gelang es, im Rahmen einer pragmatischen Umsetzung eine Lösung zu finden, welche ausländische Transporteure gegenüber schweizerischen Fuhrhaltern nicht schlechter stellte, ohne die Anliegen des Alpenschutzes zu verwässern.

Der Bund setzte die Alpeninitiative mit folgenden Massnahmen um:

  • Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA): Seit Anfang 2001 bezahlen in- und ausländische Lastwagen auf allen Schweizer Strassen eine distanz-, gewichts- und emissionsabhängige Abgabe. Zwei Drittel der Einnahmen aus der LSVA fliessen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF), aus welchem unter anderem die NEAT finanziert wird. Die Gewichtung der LSVA nach Emissionsklassen hat dazu geführt, dass im alpenquerenden Verkehr überdurchschnittlich viele Lastwagen mit modernster Motorentechnologie verkehren.
  • Modernisierung der Bahninfrastruktur: Für rund 23 Milliarden Franken baut die Schweiz die NEAT mit den Basistunnels am Lötschberg, Gotthard und Ceneri. Dazu kommt der 4-Meter-Korridor von Basel via Gotthard bis zu den Terminals in Norditalien. Dadurch können Güterzüge in grösserer Zahl und unter erleichterten Bedingungen verkehren. Die Fahrzeiten zwischen Nord und Süd wurden verkürzt.
  • Bahnreform: Die Liberalisierung des Güterverkehrs und die Öffnung des Schienennetzes für Dritte verstärkte den Wettbewerb unter den Bahngesellschaften. Das Bahnangebot ist besser und kostengünstiger geworden. Bezüglich der Qualität und Pünktlichkeit besteht weiteres Verbesserungspotenzial.
  • Internationale Kooperation: Mit dem Landverkehrsabkommen sicherte die Schweiz die Verlagerungspolitik und damit die Umsetzung der Alpeninitiative gegenüber Europa ab; die EU anerkennt die Schweizer Ziele und Instrumente. Im Gegenzug akzeptierte die Schweiz die schrittweise Erhöhung der Gewichtslimite für Lastwagen von 28 auf 40 Tonnen, was den Lastwagenverkehr produktiver machte. Mit Deutschland und Italien wurden Verträge zum schrittweisen Ausbau der NEAT-Zulaufstrecken abgeschlossen, und in den Gremien der europäischen Güterverkehrskorridore setzt sich die Schweiz für eine weitere Stärkung und Harmonisierung des grenzüberschreitenden Schienengüterverkehrs ein. Dagegen sind radikalere Massnahmen wie die Kontingentierung und Versteigerung von Fahrrechten im Rahmen einer Alpentransitbörse international nicht mehrheitsfähig.
  • Flankierende Massnahmen: Betriebsabgeltungen und Investitionshilfen für den unbegleiteten kombinierten Verkehr und die Rollende Landstrasse unterstützen und verstärken die Verlagerung. Die Beibehaltung des Sonntags-und Nachtfahrtverbots spielt ebenfalls eine Rolle.

Dank der Verlagerungsmassnahmen können heute pro Jahr rund 650‘000 bis 700‘000 Lastwagenfahrten durch die Alpen vermieden werden. Die Anzahl der Fahrten pro Jahr ist von über 1,4 Millionen im Jahr 2000 auf deutlich unter 1 Million zurückgegangen. Gleichzeitig haben die Lastwagen dank des technischen Fortschritts bei den Motoren den Schadstoffausstoss deutlich reduziert. Das Hauptanliegen der Alpeninitiative – der Schutz des sensiblen Alpenraums und seiner Bewohner – ist weitgehend erreicht. Die nationalrätliche Verkehrskommission hat den Bund beauftragt, noch weiter zu gehen und Vorschläge zu machen, wie das Ziel von 650‘000 Fahrten pro Jahr, welches im Gesetz verankert ist, mittelfristig umgesetzt werden kann. In seinem nächsten Verlagerungsbericht wird der Bundesrat Ende 2019 dem Parlament eine Auslegeordnung zum weiteren Vorgehen bei der Verlagerung unterbreiten.

 

BAV-News Nr. 66 Februar 2019

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