Vorlage OBI, Arbeitszeit, Ausbauschritt 2025

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Vorlage OBI: Im Rahmen der kommenden Herbstsession (ab Montag 10. September) behandelt das Parlament die letzten Differenzen bezüglich der Vorlage Organisation der Bahninfrastruktur (OBI). Im Zentrum steht das Thema Fernbusse innerhalb der Schweiz. Der Ständerat hat eine restriktive Lösung angenommen, um die staatlich finanzierten Investitionen und Angebote zu schützen. Die Verkehrskommission des Nationalrats schlägt nun einen Mittelweg vor: Buslinien sind möglich, wenn sie die subventionierten Angebote im regionalen Personenverkehr ergänzen und  die Angebote des Schienenfernverkehrs nicht existenziell gefährden.

Anreiz zum Stromsparen: Der Stromverbrauch der Züge soll ab 2020 aufgrund der effektiven Werte statt mit Pauschalen verrechnet werden. Damit erhalten die Bahnen einen Anreiz für einen möglichst energiesparenden Betrieb. Bahnen, die bei der Pauschalabrechnung bleiben, müssen künftig einen Zuschlag von 25 Prozent gegenüber dem Mittelwert bezahlen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. September 2018 die entsprechende Anpassung der Netzzugangsverordnung (NZV) gutgeheissen. Ebenfalls angepasst werden Vorschriften im Zusammenhang mit Streckensperrungen wegen Bauarbeiten.

Arbeitszeit: Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. August 2018 das vom Parlament revidierte Arbeitszeitgesetz (AZG) zusammen mit der totalrevidierten AZG-Verordnung (AZGV) auf den Fahrplanwechsel vom 9. Dezember 2018 in Kraft gesetzt. Diesen Bestimmungen untersteht das Personal der öffentlichen Verkehrsunternehmen. Sie erleichtern ein flexibles Arbeiten zu wechselnden Tageszeiten sowie am Wochenende bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmenden. In seinem Bericht an die Verkehrskommission des Ständerats lehnt der Bundesrat eine weitergehende Liberalisierung ab, weil sie mit diesen Schutzinteressen nicht zu vereinbaren wäre.

Ausbauschritt 2025: Das BAV hat zu Handen des Generalsekretärs UVEK eine weitere Umsetzungsvereinbarung für den Ausbauschritt 2025 genehmigt. Diese sieht 69,7 Millionen Franken für eine durchgehende Doppelspureinfahrt der Zentralbahn (Meterspur) in den Bahnhof Luzern vor.

Gleisaushub: Die Gleisaushubrichtlinie ist seit 2002 in Kraft. Nun wurde sie überarbeitet und an den derzeitigen Rechtsrahmen (namentlich an die neue Abfallverordnung von 2016), an die aktuellen Kenntnisse auf dem Gebiet des Gleisaushubs und an die gängige Baustellenpraxis angepasst. Eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des BAV, des BAFU, des Cercle déchets OCH der SBB und des Verbandes öffentlicher Verkehr VöV hat die Richtlinie überarbeitet. Die revidierte Gleisaushubrichtlinie ist auf der Internetseite des BAV veröffentlicht.

Neuer Rosshäuserntunnel: Nach sechs Jahren Bauzeit nimmt die BLS ihr grösstes Bauwerk der letzten Jahre in Betrieb: den zwei Kilometer langen Rosshäuserntunnel auf der Strecke Bern–Neuenburg. Am Eröffnungsfest vom 25. August 2018 nahm unter anderem BAV-Direktor Peter Füglistaler teil. Der neue Doppelspurabschnitt verkürzt die Fahrt und bringt pünktlichere Züge für die Pendlerinnen und Pendler. Die Gesamtkosten des Ausbaus belaufen sich auf rund 265 Millionen Franken.

 

BAV-News September 2018 Nr. 62

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