Für einen sicheren Schienengüterverkehr

Der Güterverkehr mit der Bahn ist insgesamt sehr sicher. Dennoch gibt es immer wieder typische Fehler und Mängel, die im Extremfall zu Unfällen führen können. Alle beteiligten Akteure - Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Verlader, Operateure des kombinierten Verkehrs, Anschlussgleisbesitzer - sind gefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen.

sicherheit-gv-9_(c)-Ti-Press-web
© Ti-Press

Zusammen mit Vertretern der Branche analysiert das BAV in der Kommission Sicherheit Eisenbahnen (KOSEB; Arbeitsgruppe VI) Feststellungen und Auffälligkeiten im Eisenbahnverkehr. Die Informationsquellen sind insbesondere die Ereignisdatenbank des BAV, die Daten aus den Betriebskontrollen der Infrastrukturbetreiberinnen und des BAV sowie die Daten der Zugskontrolleinrichtungen auf den Netzen der Infrastrukturbetreiberinnen (ISB). Die erhobenen Zahlen zeigen, dass die im Güter- und Gefahrguttransport festgestellten Mängel über die letzten Jahre rückläufig, jedoch in den letzten Quartalen leicht ansteigend sind. Grundsätzlich ist der Schienengüterverkehr sehr sicher. Es gibt indes immer wieder typische Fehler und Mängel, die im Extremfall zu Unfällen führen können.

Anlässlich der Betriebskontrollen, welche das BAV und die Infrastrukturbetreiberinnen bei Güterzügen durchführen, zeigte sich letztes Jahr, dass die neuen Vorschriften zur Zugsdokumentation für die Triebfahrzeugführenden erst teilweise umgesetzt werden. Die Zugdokumentation gibt insbesondere Auskunft über das Bremsverhalten des Zuges - eine wichtige Information für die Triebfahrzeugführenden. Weitere Mängel sind lose Ladegutrückstände in den Wagen und beschädigte Planen an verladenen Sattelaufliegern. Bei den Gefahrgutwagen muss verschiedentlich die fehlende oder nicht konforme Kennzeichnung der gefährlichen Güter an Containern sowie Güter- oder Kesselwagen bemängelt werden. In diesen Bereichen stehen alle am Gütertransport beteiligten Akteure - Eisenbahnverkehrsunternehmen, Wagenhalter, Verlader, Operateure des kombinierten Verkehrs, Anschlussgleisbesitzer - in der Pflicht, ihre Verantwortlichkeiten wahrzunehmen und die sie betreffenden Vorschriften umzusetzen.

Die Betriebskontrollen, welche das BAV in den grenznahen Rangierbahnhöfen durchführt, zeigen, dass die vorgefundenen Mängel bei Güterzügen oft aus dem Ausland "importiert" werden. Die Schweizer Güterbahnen sind stark darauf angewiesen, dass ihre ausländischen Partnerunternehmen insbesondere vorschriftsgemässe Abgangskontrollen durchführen. Bei Bedarf müssen sie deshalb die nötigen Massnahmen bei ihren Partnerunternehmen einfordern.

Das BAV prüft in Sicherheitsaudits und Betriebskontrollen, ob die Massnahmen, welche die Bahnen für sich und gegenüber ihren Partnerunternehmen ergriffen haben und die Aktivitäten der weiteren Akteure funktionieren und positive Resultate bringen. Auch die Infrastrukturbetreiberinnen sind im Rahmen von Sicherheitsgesprächen und Kontrollen aktiv.

 

BAV-News Nr. 60 Juni 2018

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2018/ausgabe-juni-2018/artikel-3.html