Autoverlad, Gateway Basel Nord...

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Autoverlad: Die Autoverladeanlagen beim Lötschberg, Simplon, Flüela (Vereina), Furka und Oberalp garantieren wintersichere Verbindungen durch die Schweizer Alpen. Die Infrastrukturen der Autoverladeanlagen und das Rollmaterial müssen in den nächsten Jahren teilweise erneuert werden, damit sie funktionstüchtig bleiben. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 beschlossen, dem Parlament für diesen Zweck einen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken zu beantragen.

Gateway Basel Nord: Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat das Finanzierungsgesuch der Gateway Basel Nord AG (GBN) für den Bau eines grossen Containerterminals für den Umschlag der Güter Schiene/Strasse geprüft und positiv beurteilt. Das Projekt auf dem Gelände des ehemaligen Rangierbahnhofs Basel Badischer Bahnhof wird mit Investitionsbeiträgen von rund 83 Millionen Franken unterstützt. Das Verfahren für die Baubewilligung (Plangenehmigung) ist noch nicht abgeschlossen.

Finanzierungsvereinbarung: Der Bundesrat hat am 27. Juni 2018 eine Finanzierungsvereinbarung mit der SBB für die Anpassung einer Abstellanlage in Lausanne genehmigt. Die Ausbauten dienen dem Betrieb der TGV- und Fernverkehrszüge. Sie werden auf total 29.7 Millionen Franken veranschlagt. Ein Drittel davon wird durch den Kredit für den Anschluss der Schweiz an das europäische Eisenbahn-Hochleistungsnetz finanziert; der Rest durch die Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB.

Umsetzungsvereinbarung: Die Direktion des BAV hat die Umsetzungsvereinbarung für die Realisierung des dritten SBB-Pakets im Rahmen des Ausbauschritts 2025 für die Unterzeichnung durch den UVEK-Generalsekretär freigegeben. Es beinhaltet den Bau eines neuen Doppelspurtunnels zwischen Ligerz und Twann, eine neue Gleisschlaufe zwischen Rupperswil und Mägenwil für die Entlastung des Korridors Aarau-Zürich sowie weitere Massnahmen. Die Projekte in der Umsetzungsvereinbarung kosten insgesamt 615 Millionen Franken.

Urteil SKE: Die Infrastrukturbetreiberin darf die Kosten der sogenannten «Sonderrangierungen» auf die Eisenbahnunternehmen überwälzen. Die Schiedskommission im Eisenbahnverkehr (SKE) hat die entsprechende Klage eines Güterverkehrsunternehmens abgewiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.

 

BAV-News Nr. 61 Juli 2018

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