Bundesrat will multimodale Mobilitätsangebote fördern

Die Digitalisierung ermöglicht es, unterschiedliche Verkehrsmittel wie den öffentlichen Verkehr (öV) sowie den Auto-, Taxi-, Velo- und Fussverkehr einfacher und gezielter als bisher zu kombinieren. Damit können innovative Anbieter massgeschneiderte Angebote schnüren und die Bedürfnisse der Bevölkerung optimal abdecken. Damit multimodale Dienstleistungen einfacher angeboten werden können, will der Bundesrat mit einer Gesetzesänderung Drittanbietern den Zugang zum Fahrausweis-Vertrieb des ÖV ermöglichen. Zudem will er den Zugang zu den Daten und Vertriebssystemen weiterer Mobilitätsanbieter erleichtern.

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An seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 hat der Bundesrat die entsprechende Vernehmlassung eröffnet. Damit soll die Chance genutzt werden, multimodale Angebote mit dem öffentlichen Verkehr als Rückgrat zu etablieren. Die betroffenen Kreise können bis am 21.März 2019 Stellung nehmen.

Die Kundinnen und Kunden sollen künftig über Internetplattformen oder Apps massgeschneiderte Einzelreisen und Mobilitäts-Abonnemente kaufen können, die mehrere Verkehrsmittel umfassen. Heute gibt es für die Schaffung entsprechender Angebote noch verschiedene Hindernisse: Grundlagendaten über die Verkehrsnetze, die Verkehrsmittel und Vertriebssysteme sind in vielen Bereichen noch nicht zugänglich. Mit einer Gesetzesänderung will der Bundesrat den Zugang zu den Daten und Vertriebssystemen des öffentlichen Verkehrs verbessern. Mit der vorgesehenen Regelung soll der schweizerische öV die Chance erhalten, bei der Entwicklung multimodaler Angebote eine zentrale Rolle zu spielen und damit zusätzliche Kundinnen und Kunden zu gewinnen.

Der Bundesrat schlägt konkret vor, dass neu auch Mobilitätsvermittler ausserhalb der öV-Branche das Recht erhalten sollen, öV-Tickets zu verkaufen. Sie müssen einen Sitz oder eine Niederlassung in der Schweiz haben und sich in einem öffentlichen Register eintragen lassen. Die Vermittler bezahlen den öV-Unternehmen den regulären Preis, haben aber die Möglichkeit, den Preis ihren Kunden gegenüber selbst zu bestimmen. Damit können sie kombiniert mit anderen Dienstleistungen attraktive Angebote schnüren. Die Grundsätze zu Rechten und Pflichten werden im Personenbeförderungsgesetz festgelegt. Welche konkreten Bedingungen die Vermittler erfüllen müssen, wird die öV-Branche festlegen. Diese Bedingungen müssen transparent und diskriminierungsfrei sein und vom Bundesamt für Verkehr (BAV) genehmigt werden.

Mobilität soll effizienter werden

Die neuen Angebote haben auch das Potenzial, Verkehrsmittel und Infrastrukturen besser auszulasten, indem sie die Kunden beispielsweise rasch auf die aktuelle Auslastung von Zügen und Strassen oder die Verfügbarkeit von Sharing-Angeboten und auf mögliche Alternativen hinweisen können. Das Gesamtverkehrssystem wird dadurch im Interesse der Steuerzahlenden effizienter genutzt. Die Unternehmen erhalten die Grundlagen, um neue Geschäftsfelder zu entwickeln und innovative Dienstleistungen anzubieten.

Mit der Vorlage wird auch geklärt, in welchen weiteren Bereichen der Bund aktiv werden will, um die Entwicklung multimodaler Mobilitätsdienstleistungen zu unterstützen. Er wird darauf achten, dass alle Mobilitätsanbieter den Zugang zu den relevanten Daten verbessern und auch Anbieter ausserhalb des öV ihre Vertriebssysteme öffnen. Bei Bedarf kann der Bund die Schaffung transparenter und verlässlicher Basisinfrastrukturen bei Mobilitätsdaten- und Vertriebssystemen unterstützen.

Der Bundesrat hat zudem zwei Berichte zur Kenntnis genommen, die ähnlichen Themen gewidmet sind. Einer dieser Berichte enthält Massnahmen für den verbesserten Zugang zu Mobilitätsdaten und zur Öffnung des Vertriebs weiterer Mobilitätsanbietern ausserhalb des öV. Diese Massnahmen werden nun weiter konkretisiert. Dazu sollen auch weiterhin die interessierten Akteure einbezogen werden. Der andere Bericht analysiert den Datenbedarf automatisierter Fahrzeuge im Strassenverkehr und zeigt auf, auf welche Weise diese zum Einsatz kommen könnten. Ein möglicher Ansatz besteht im Aufbau eines selbstlernenden Datenverbundes. Darin werden die Daten erfasst, verifiziert, laufend aktualisiert und allen Interessierten zugänglich gemacht. Der Bundesrat hat weitere Vertiefungsarbeiten in Auftrag gegeben.

 

BAV-News Nr. 65 Dezember 2018

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