Güterverkehr durch die Alpen, Ausbauten, Gummiboote …

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Alpenquerender Güterverkehr: 2017 wurden auf Strasse und Schiene vier Prozent weniger Güter durch die Schweizer Alpen transportiert als im Vorjahr. Hauptgrund ist der 50-tägige Unterbruch der Rheintallinie bei Rastatt. Der Marktanteil der Bahn im alpenquerenden Güterverkehr sank dadurch im Vergleich zum Vorjahr von 71% auf 70%. Der Unterbruch auf dem deutschen Schienennetz löste indes keine Lastwagenlawine aus: Die Fahrten schwerer Güterfahrzeuge gingen vielmehr um weitere 2,1% auf 954‘000 zurück. Das BAV hat am 15. März den Bericht 2017 veröffentlicht.

Schneller nach München: Die beiden Metropolen Zürich und München sollen ab Ende 2020 mit dem Zug in einer Fahrzeit von rund dreieinhalb Stunden verbunden sein. Hierfür muss die Strecke ausgebaut und durchgehend elektrifiziert werden. In Memmingen (D) fand am 23. März der Spatenstich für die Hauptbauarbeiten auf deutschem Boden statt. Die Schweiz unterstützt das Projekt mit einem rückzahlbaren Darlehen von 50 Millionen Euro.

Standbericht: Am 13. April hat das BAV den jährlichen Standbericht zu den Eisenbahnausbauprogrammen publiziert. Dazu gehören die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), die Hochgeschwindigkeitsanschlüsse, die Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB), der 4-Meter-Korridor und der Ausbauschritt 2025. Der Standbericht gibt zudem Aufschluss über den Stand der Arbeiten bezüglich der Lärmsanierung, der Einführung des Zugbeeinflussungssystems ETCS sowie der regionalen Projekte DML Zürich, CEVA Genf und Albulatunnel II. Alle Grossprojekte sind auf Kurs.

OBI-Vorlage: Die Verkehrskommission des Ständerates ist einstimmig auf die Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) eingetreten. Im Rahmen der Detailberatung ist sie in den grossen Linien den Anträgen des Bundesrates gefolgt, unter anderem im Bereich der Passagierrechte. Die Kommission fordert jedoch im Regionalverkehr mehr Schutz vor Rosinenpickerei durch private Fernbusunternehmen. Zudem lehnt sie eine Motion ihrer Schwesterkommission zur Erarbeitung eines nationalen Konzeptes für multimodale Busterminals ab.

Gummiboote: Mit der Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes hat das Parlament 2017 den Bundesrat ermächtigt, für die Führer kleiner, nicht motorisierter Schiffe Erleichterungen bei den Alkohol-Promillegrenzen vorzusehen. Das BAV sieht nun vor, Führer von Gummibooten und ähnlichen kleinen Wasserfahrzeugen von den Bestimmungen zur Fahrunfähigkeit auszunehmen. Von ihnen geht eine geringere Gefährdung aus als von grösseren bzw. motorisierten Schiffen. Das BAV hat am 10. April 2018 die informelle Vorkonsultation eröffnet.

Selbstfahrende Fahrzeuge: Auf dem Gebiet des Personentransports mit selbstfahrenden Bussen, gehört die Schweiz damit weltweit zu den führenden Ländern. Sechs Versuche mit einem automatisierten Fahrzeug sind bis jetzt bewilligt worden; vier weitere sind in Vorbereitung. Für die Versuchsbewilligung des Bundes ist das Bundesamt für Strassen (ASTRA) zuständig, unter Einbezug des Bundesamts für Verkehr (BAV).

 

BAV-News Nr. 59 April 2018

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