Bahnausbau im Dreieck von Raum, Verkehr und Umwelt

Im Hinblick auf das Fahrplanjahr 2018 haben das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Trassenvergabestelle (Trasse Schweiz AG) erstmals die neuen Instrumente zur Nutzung des Schienennetzes durch Personen- und Güterverkehr angewendet. Der Start ist erfolgreich: Die nötigen Trassen für Personen- und Güterverkehr konnten gesichert und Kapazitätskonflikte gelöst werden.

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In der Vergangenheit war es verschiedentlich vorgekommen, dass der Schienengüterverkehr wegen neuen Angeboten im Personenverkehr Trassen verlor und dadurch gewisse Güterzüge vom Bahnnetz verdrängt wurden. Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat das Parlament 2015 den Bundesrat beauftragt, ein Netznutzungskonzept (NNK) und Netznutzungspläne (NNP) zu erarbeiten. Mit diesen Instrumenten soll sichergestellt werden, dass den Kapazitätsbedürfnissen des Schienengüterverkehrs Rechnung getragen werden kann, ohne das qualitativ hochstehende Angebot im Personenverkehr zu gefährden.

Die erstmalige Anwendung mit dem Netznutzungsplan 2018 verläuft erfolgreich. Im Frühjahr bestehende Konflikte zwischen Eingaben für Personen-Zusatzzüge in der Morgen- und Abendspitze und dem Grundangebot des Güterverkehrs konnten durch die Trassenvergabestelle Trasse Schweiz AG im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung gelöst werden. Trotz der hohen Auslastung des Schweizer Bahnnetzes konnte Trasse Schweiz AG zusammen mit den Fahrplanplanern und Trassenbestellern für alle Konflikte Alternativen finden, sodass alle geplanten Züge im nächsten Fahrplanjahr fahren können. Am 21. August 2017 wurden die Trassen für 2018 definitiv zugeteilt. Für eine Reihe von nicht beanspruchten Trassen wurden Gesuche für Zusatzzüge anderer Verkehrsarten gestellt. Diese werden in den nächsten Wochen von BAV und Trasse Schweiz AG abgearbeitet.

Am 30. August 2017 hat der Bundesrat das Netznutzungskonzept 2025 verabschiedet. Es bildet die Grundlage für die Netznutzungspläne ab 2019. Es ist für die Infrastrukturbetreiberinnen und die Behörden verbindlich und hält die wichtigsten Grundsätze zur Trassenzuteilung an Personen- und Güterverkehr fest.

 

 

BAV-News Nr. 53 September 2017

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