Alpenquerender Güterverkehr, NEAT-Abstimmung …

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in kuerze
© Sandro Gadola

Wachstum des Schienengüterverkehrs gebremst: Der Schienengüterverkehr durch die Alpen konnte im ersten Semester 2017 wegen des schwierigen wirtschaftlichen Umfeldes nicht an das Wachstum der Vorjahre anschliessen. Aufgrund des Unterbruchs der Rheintalbahn bei Rastatt und der Totalsperre für den Ausbau der Luino-Strecke ist für das zweite Halbjahr 2017 mit einem Rückgang auf der Schiene zu rechnen. Die Zahl der Lastwagenfahrten über die Schweizer Alpenübergänge nahm weiter ab und sank auf den tiefsten Stand seit 1999.

25 Jahre seit dem Startschuss für die NEAT: Am 27. September 1992 fand die wegweisende Volksabstimmung über die Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) statt. Mit 63,6 Prozent Ja-Stimmen wurde das Grossprojekt vor einem Vierteljahrhundert an der Urne deutlich gutgeheissen. Zwei der drei damals beschlossenen Basistunnels (Gotthard und Lötschberg) sind inzwischen in Betrieb, der letzte (Ceneri) folgt Ende 2020. Eine ausführliche Dokumentation zur Geschichte der NEAT findet sich auf dem Alptransit-Portal des Bundes.

Monitoring Gotthard-Achse: Die erste Studie des Monitorings der Gotthard-Achse liegt vor. Sie untersucht die Auswirkungen – vor allem im Verkehr und im Bauwesen - der neuen Nord-Süd-Verbindung während der 15 Jahre vor der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels. Das vom Bund und den Kantonen Uri und Tessin getragene Monitoring hat drei Teile: Auf die vorliegende Studie werden zwei weiteren zur Situation nach der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels (2016) und nach der Eröffnung des Ceneri-Basistunnels (2020) folgen.

Sicherung der Güter-Trassen: Im Rahmen der Revision des Gütertransportgesetzes hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) von Bundesrat und Parlament neu die Aufgabe erhalten, die Fahrrechte (Trassen) sowohl für den Güter- als auch für den Personenverkehr zu sichern und für beide Verkehrsarten ein attraktives Angebot zu ermöglichen. Damit soll verhindert werden, dass der Güterverkehr das Nachsehen hat. Das BAV hat vor diesem Hintergrund entschieden, mit dem Fahrplan 2018 jeweils für Freitag bis Montag einen zusätzlichen Personenverkehrszug von Basel über Luzern nach Locarno auf einer Güterverkehrstrasse durch den Gotthard-Basistunnel zu bewilligen. An den übrigen Wochentagen bleibt die Trasse für den Güterverkehr reserviert.

Regionaler Personenverkehr: Um die Finanzierung des regionalen Personenverkehrs langfristig zu sichern und effizienter zu machen, soll das Bestellverfahren reformiert werden. Eine gemeinsame Projektorganisation mit Fachleuten von Bund und Kantonen schlägt dazu zwei Varianten vor. Beide bauen auf dem heutigen System auf und entwickeln dieses weiter. Bei der Variante „Optimierung“ würden Bund und Kantone die Bus- und Bahnangebote weiterhin gemeinsam bestellen und finanzieren, bei der Variante „Teilentflechtung“ würde das Busangebot neu allein durch die Kantone bestellt. Die Varianten werden nun weiter vertieft. Ziel ist, bis im Frühling 2018 einen Grundsatzentscheid zu treffen. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wird auf dieser Basis bis Ende 2018 sodann eine Vernehmlassungsvorlage vorbereiten.

Entscheid des Bundesgerichts zum Öffentlichkeitsgesetz: Das Bundesgericht hat entschieden, dass das BAV alle Daten der 26 grössten Schweizer Transportunternehmen, also auch diejenigen betreffend Gefährdungen und Störungen, auf Anfrage eines Journalisten in nicht anonymisierter Form herausgeben muss. Es anerkennt, dass die Sicherheit im öffentlichen Verkehr durchaus ein öffentliches Interesse darstellt, das einer Herausgabe von Daten entgegenstehen kann. Vorliegend hat es jedoch die Befürchtungen des BAV nicht geteilt, es könne seine Aufsichtstätigkeit nicht mehr vollständig wahrnehmen im Falle einer solchen Herausgabe. Nicht bestritten hat es auch die Wichtigkeit einer funktionierenden Fehlerkultur. Nun ist es im Rahmen der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) am Parlament zu entscheiden, ob der Geltungsbereich des Öffentlichkeitsgesetzes angepasst und den öV-Sicherheitsinteressen noch höheres Gewicht beigemessen werden soll.

Seilbahnen: Die Konzessionsdauer für Seilbahnen wird von 25 auf 40 Jahre verlängert. Auch sollen geringfügige Änderungen an Seilbahnanlagen künftig genehmigungsfrei durchgeführt werden können. Zudem verzichtet der Bund auf die Anerkennung von gewissen Funktionen wie dem Technischen Leiter und weiteren Spezialisten. Der Bundesrat hat die Inkraftsetzung der entsprechenden Verordnungsanpassungen auf Anfang Januar 2018 beschlossen. Damit können die Seilbahnunternehmen und der Bund ihren administrativen Aufwand senken. Die Sicherheit wird durch diese Massnahmen nicht tangiert.

Aufsichtsabgabe: Das BAV wird künftig auf die Erhebung von generellen Aufsichtsabgaben verzichten und seinen Aufwand für die Erbringung von Dienstleistungen mittels Gebühren so weit wie möglich einzeln in Rechnung stellen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. September 2017 die revidierte Gebührenverordnung des Amtes auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Die Transportunternehmen werden dadurch unter dem Strich im Umfang von rund 400'000 Franken pro Jahr entlastet.

Verordnung zum Arbeitszeitgesetz: Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung zum Arbeitszeitgesetz eröffnet; diese läuft bis am 12. Dezember. Die Hauptpunkte der vorgesehenen Revision betreffen die Flexibilisierung der Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen, Ausnahmebestimmungen für bestimmte Branchen und die Regelungen für Ruhesonntage und Ausgleichstage sowie für Pausen.

Rheinhäfen: Das BAV, die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie die Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) haben am 25. September 2017 eine Absichtserklärung zur Entwicklung der Rheinhäfen unterzeichnet. Diese beinhaltet den Bau eines dritten Hafenbeckens im Hafen Basel-Kleinhüningen. Die Finanzierungsanteile des Bundes an diesem Projekt sollen in eine Beteiligung des Bundes an einer gemeinsamen "Hafeninfrastruktur AG" umgewandelt werden.

 

BAV-News Nr. 54 Oktober 2017

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