Massgeschneiderte Lösungen für die Zukunft der Bahn mit dem Ausbauschritt 2035

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum nächsten Bahn-Ausbauschritt eröffnet. Er empfiehlt, das Bahnnetz bis 2035 mit Massnahmen zu stärken, welche auf die künftige Nachfrage, die Bedürfnisse der Regionen und die Anforderungen der Wirtschaft zugeschnitten sind. Hierfür will er 11,5 Milliarden Franken investieren.

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© Hans-Peter Kurz

Der Bundesrat hat am 29. September entschieden, einen weiteren Bahn-Ausbauschritt im Umfang von 11,5 Milliarden Franken vorzuschlagen, der bis 2035 realisiert werden soll. Es handelt sich um eine Vorlage, welche in allen wichtigen Aspekten massgeschneiderte Lösungen vorsieht:
 

  • Die geplanten Ausbauten sind so dimensioniert, dass sie das prognostizierte Verkehrswachstum (51 Prozent im öffentlichen Personenverkehr und 45 Prozent im Schienengüterverkehr bis 2040) auffangen können.
  • Der Bundesrat entschied sich in der Abwägung gegenüber einer 7-Milliarden-Variante mit Umsetzungshorizont 2030 für eine 12-Milliarden-Variante bis 2035. Diese beseitigt im Gegensatz zur "kleinen" Variante weitgehend alle sich abzeichnenden Engpässe. Zudem ist sie wirtschaftlicher, weil sie zusätzliche Projekte mit gutem Kosten-/Nutzen-Verhältnis enthält, während die 7-Milliarden-Variante auf die Projekte mit dem grössten Abbau von Verkehrsüberlasten fokussieren müsste.
  • Die vorgeschlagene 12-Milliarden-Variante ist aus dem Bahninfrastrukturfonds des Bundes finanzierbar und führt zu keinerlei Mehrkosten bzw. zusätzlichen Belastungen der Steuerzahlenden.
  • Der Planungsprozess berücksichtigt die Anliegen aller Partner. Die Kantone waren - zusammengeschlossen zu Planungsregionen - von Beginn weg in die Erarbeitung der Vorlage einbezogen. Sie konnten ihre regionalen Angebotskonzepte eingeben und priorisieren. Das gleiche gilt für die SBB als Fernverkehrsanbieterin und die Güterverkehrsbranche.
  • Für den Durchgangsbahnhof Luzern und das Basler Herzstück, welche aus Sicht der betroffenen Regionen wichtig, aber aus Gesamtsicht nicht prioritär sind, schlägt der Bundesrat eine massgeschneiderte Lösung in Form einer Drittfinanzierung vor. Bei beiden Projekten finanziert der Bund weitere Planungsarbeiten.
  • Der Ausbauschritt sieht nebst den grossen Massnahmen auf dem SBB-Netz zahlreiche Verbesserungen bei den Privatbahnen vor, welche mit vergleichsweise kleinen Investitionen einen grossen und regionalen Nutzen bringen.
  • Der vorgeschlagene Ausbauschritt 2035 ist auch zugeschnitten auf die Anliegen des Behindertengleichstellungsgesetzes, indem die entsprechende Anpassung mehrerer mittelgrosser Bahnhöfe über den Ausbauschritt finanziert wird.
  • Erstmalig wurden bei einem Ausbauschritt die Interessen des Güterverkehrs von Anfang an gleichwertig einbezogen, was sich in der Realisierung eines Güterexpress-Netzes und von Investitionen in Güterverkehrsanlagen niederschlägt.

 

Bis zum 15. Januar 2018 können sich die Kantone, Parteien, Verbände und weitere interessierte Kreise in der Vernehmlassung zu diesen Vorschlägen des Bundesrats äussern.

 

BAV-News Nr. 54 Oktober 2017

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