BAV definiert Anforderungen an Planvorlagen für Schiff-Landungsanlagen

Das BAV nimmt die Aufsicht über die eidgenössisch konzessionierte Fahrgastschifffahrt, d. h. die Kursschiffe auf den Schweizer Flüssen, Seen und den Grenzgewässern wahr. In dieser Funktion erteilt das Amt unter anderem Bewilligungen für den Bau oder Umbau von Anlagen, die ganz oder überwiegend der öffentlichen Schifffahrt dienen. Um Klarheit und Effizienz in den Bewilligungsverfahren zu erhöhen hat das BAV die formellen Anforderungen an entsprechende Planvorlagen neu massgeschneidert für die Schifffahrt definiert.

BAV News Fokus Landungsstellen

Für Bauprojekte bei Eisenbahnen, Seilbahnen und der Schifffahrt ist eine bundesrechtliche Plangenehmigung notwendig. Diese entspricht einer Baubewilligung. Das Plangenehmigungsverfahren (PGV) dient zur Wahrung schutzwürdiger Interessen beispielsweise von Anwohnern oder der Umwelt und stellt sicher, dass das geltende Recht und die Vorschriften bezüglich Sicherheit und Technik eingehalten werden. Damit das Verfahren effizient und im Interesse der Unternehmen zügig abgewickelt werden kann, müssen die eingereichten Unterlagen vollständig sein und die rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Bisher galten für Planvorlagen für Landungsanlagen der konzessionierten Binnenschifffahrt sinngemäss die Vorgaben des Eisenbahnrechts. In einer neuen Richtlinie hat das BAV nun die Anforderungen an Landungsanlagen spezifisch für die Schifffahrt definiert. In der Richtlinie werden die Unterlagen dargestellt, die das konzessionierte Schifffahrtsunternehmen als Gesuchsteller dem BAV einreichen muss. Die materiellen und formellen Anforderungen, die zu erfüllen sind, werden ebenfalls erläutert. Diese Unterlagen sind unabhängig von Art und Grösse der betroffenen Anlage oder Anlageteile einzureichen.

Die Richtlinie ist auf den 1. März 2017 in Kraft getreten. Sie gilt ausschliesslich für die eidgenössisch konzessionierten Schifffahrtsunternehmen. Diese betreiben rund 170 Schiffe. Damit werden rund 13 Millionen Passagiere pro Jahr befördert. Dazu sind in der Schweiz heute rund 100'000 Sport- und Freizeitschiffe zugelassen. Die Kantone sind zuständig für das Bewilligungsverfahren für die Bauten und Anlagen, die den Sport- und Freizeitschiffen dienen.

Links:

Richtlinie Anforderungen für Planvorlagen für Landungsanlagen der konzessionierten Binnenschifffahrt

Die Schweizer Schifffahrt auf dem BAV-Homepage  

 

BAV-News Nr. 48 März 2017

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2017/ausgabe-maerz-2017/artikel-2.html