Sicherheits-Sanierung der älteren Eisenbahntunnel auf gutem Weg

Die Eisenbahntunnel auf dem Schweizer Bahnnetz sind unterschiedlich alt und haben deshalb ein unterschiedliches Sicherheitsniveau: Die neueren Eisenbahntunnel weisen einen hohen Sicherheitsstandard auf. Für die älteren Tunnel hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) vor acht Jahren Sicherheitsanforderungen festgelegt, die bis 2019 zu erfüllen sind. Die Umsetzung ist auf gutem Weg: Massnahmen wie die Verbesserung der Fluchtwege und die brandsichere Ausgestaltung des Rollmaterials sind grösstenteils umgesetzt.

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1999 ereigneten sich in den Strassentunnels Mont Blanc und Tauern folgenschwere Brandkatastrophen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Sicherheit in den 689 Schweizer Eisenbahntunnels, die Anfang 2000 in Betrieb standen, abgeklärt. Beurteilt wurden der bauliche und technische Zustand der Tunnels, die Eignung des Rollmaterials, die Ausrüstung der Einsatzkräfte sowie die vorgesehene Information der Reisenden bei einem allfälligen Zwischenfall. In seinem 2001 publizierten Bericht kam das BAV zum Schluss, dass die meisten Eisenbahntunnels ein hohes Sicherheitsniveau aufwiesen, dass es aber noch Verbesserungspotenzial gibt.

Um dieses Verbesserungspotenzial gezielt und verhältnismässig auszuschöpfen, wurden in den folgenden Jahren zusammen mit den Bahnunternehmen Sicherheitsanforderungen ausgearbeitet und festgelegt. 2009 wurde die BAV-Richtlinie Sicherheitsanforderungen für bestehende Eisenbahntunnel in Kraft gesetzt. Die Richtlinie beinhaltet u.a. Anforderungen an die Fluchtwege und die Evakuationsmöglichkeiten im Tunnel, die Brandsicherheit des Rollmaterials und die Bereitstellung von Lösch- und Rettungszügen. Abhängig von der Länge des Tunnels, der Anzahl Gleise und Röhren sowie dem Verkehrsaufkommen sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. Die Infrastrukturbetreiberinnen und die Eisenbahnverkehrsunternehmen mussten ihre Sanierungskonzepte bis Ende 2011 beim BAV einreichen. Die Massnahmen werden über die normale Infrastrukturfinanzierung (Leistungsvereinbarungen zwischen Bund und Bahnen) finanziert.

Die Umsetzungsfrist läuft bis 2019. Bei der grossen Mehrheit der Eisenbahntunnels sind die Massnahmen bereits umgesetzt. Die Konzepte für die noch zu sanierenden Tunnels liegen vor und eine fristgerechte Umsetzung wird nach heutiger Einschätzung erreicht. Bei der Beurteilung der Sanierungskonzepte berücksichtigte das BAV bereits geplante Revisions- oder Umbauprojekte. So wird der Bözbergtunnel die erhöhten Anforderungen an die Sicherheit erst 2020 erfüllen, wenn der neue Tunnel in Betrieb genommen wird bzw. 2022, wenn der Umbau des parallel verlaufenden bestehenden Tunnels in einen Sicherheitsstollen abgeschlossen ist. Beim Albula- und Furkatunnel dauern die Bauvorhaben voraussichtlich bis 2021/2022.

Die Basistunnel der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT), der Lötschberg- und Gotthard-Basistunnel, haben aufgrund ihrer Länge weiterreichende Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Mit den getrennten Einspur-Röhren, durchgehend ausgebauten Fluchtwegen, Nothaltestellen und Fluchtstollen in regelmässigen Abständen weisen sie einen noch höheren Sicherheitsstandard auf als die nun sanierten Bestandestunnel.

 

BAV-News Nr. 52 Juli 2017

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