Bahnausbau im Dreieck von Raum, Verkehr und Umwelt

Auch künftige Generationen sollen von einem attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraum sowie einer intakten Umwelt profitieren. Um die Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu bewahren und eine geordnete Siedlungsentwicklung sowie die haushälterischen Nutzung des Bodens zu unterstützen, stimmt das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Ausbau der Bahninfrastruktur und seine übrigen raumrelevanten Entscheide mit der Raumentwicklung  ab.

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© Wullschleger

Mit dem Raumkonzept Schweiz haben Bund, Kantone und Gemeinden einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für die räumliche Entwicklung der Schweiz formuliert. Wichtige Eckwerte sind die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit, die Wahrung der Vielfalt ("polyzentrische Schweiz") und eine geordnete Siedlungsentwicklung. Dazu kommen hochwertige und effiziente Verkehrsinfrastrukturen, die aufeinander abgestimmt sind, und ein haushälterischer Umgang mit dem Boden. Das BAV unterstützt diese Ziele. Es koordiniert den Ausbau der Bahninfrastruktur und seine übrigen raumrelevanten Entscheide eng mit dem Raumkonzept.

Mit der Langfristperspektive Bahn verfügt das BAV über eine Grundlage, in welchem mit der Raumentwicklung abgestimmte Grundsätze für den langfristigen Bahnausbau festgelegt sind. Die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs wird laufend auf die anderen Verkehrsträger und mit den Strassen- und Tramprojekten der Agglomerationsprogramme abgestimmt. Konkrete Ausbauprojekte werden im entsprechenden Sachplan festgesetzt. Damit kann die Abstimmung mit der übrigen Infrastruktur- und Siedlungsentwicklung frühzeitig sichergestellt werden.

2014 wurden mit der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI) die Rollen beim Bahnausbau neu geordnet: Mit der Federführung des BAV und dem Einbezug der Kantone ist ein Ausgleich der Interessen sichergestellt. Mit diesem kann der Bahnausbau im Dreieck von Raum, Verkehr und Umwelt abgestimmt werden. Die Kantone als Verantwortliche für die Planung des Regionalverkehrs berücksichtigen die Raumentwicklung, indem sie ihre Konzepte mit ihrer Richtplanung abstimmen. Bei der Bewertung der Fernverkehrs- und Güterverkehrskonzepte fliessen die Kriterien der Raumentwicklung über die Langfristperspektive Bahn und das Güterverkehrskonzept ein; beide basieren auf dem Raumkonzept Schweiz.

Für den Ausbauschritt 2030/35, zu welchem der Bundesrat im Herbst die Vernehmlassung eröffnen wird, ergeben sich aus der Abstimmung von Raum und Verkehr folgende vier übergeordnete Leitsätze:

  • Der Infrastrukturausbau soll die erwartete Nachfrage im Zeithorizont 2030/35 decken. Die Kapazität des Netzes wird erhöht, damit ein stabiler Betrieb inkl. der erforderlichen Erhaltungs- und Ausbauarbeiten möglich ist.
  • Im Fernverkehr wird eine Attraktivitätssteigerung durch Angebotsverdichtungen innerhalb ausgewählter Korridore angestrebt. Fahrzeitverkürzungen sind nicht prioritär, bleiben aber längerfristig möglich.
  • Im Regionalverkehr wird eine Attraktivitätssteigerung durch Angebotsverdichtungen innerhalb urbaner Zentren angestrebt. Die Erreichbarkeit der Tourismusregionen und die Grundversorgung ländlicher Räume werden sichergestellt.
  • Im Güterverkehr werden Voraussetzungen für eine attraktive, wettbewerbsfähige und wirtschaftliche Produktion geschaffen.


Für die Erarbeitung des Bahn-Ausbauschritts 2030/35 hat das BAV in Abstimmung mit dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) beurteilt, ob die verschiedenen Angebots- und Infrastrukturkonzepte mit den Grundsätzen der Raumentwicklung kompatibel sind. Angebots- und Infrastrukturkonzepte, welche den räumlichen Entwicklungszielen entgegen laufen, wurden nicht weiterverfolgt. Dazu gehören beispielsweise Massnahmen, welche die Zersiedelung fördern oder bei deren Umsetzung sich Konflikte mit schützenswerten Landschaften oder Ortsbildern von nationaler Bedeutung ergeben. Weiter wurde jedes einzelne Infrastruktur-Modul auf seine Auswirkungen bezüglich einer geordneten Siedlungsentwicklung sowie der haushälterischen Bodennutzung bewertet.

Auch bei der Definition und langfristigen Weiterentwicklung des Fernverkehrs orientiert sich das BAV am Raumkonzept Schweiz. In einer Wegleitung, welche als internes Zielbild dient, hat das BAV 2016/17 den Fernverkehr auf Basis des Raumkonzepts funktional definiert. Durch ein räumlich abgestuftes, leistungsfähiges Fernverkehrsnetz soll die polyzentrische Raumentwicklung der Schweiz unterstützt und die Kohäsion gestärkt werden. Die Wegleitung befindet sich derzeit nach Anhörung der Kantone in Überarbeitung.

 

BAV-News Nr. 52 Juli 2017

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