Ausgabe Dezember 2017

KOMMENTAR

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Offenheit gegenüber der Digitalisierung – und der Weiterentwicklung des öV

Über dem Jahr 2017, das fast vorbei ist, steht das Wort 'Veränderung': An vielen Symposien wurde diskutiert, wie die Digitalisierung die Mobilität verändern wird: Digital, elektrisch und elektronisch, individuell und auf jeden Fall selbstfahrend soll die Mobilität werden. Es besteht noch wenig Klarheit darüber, wie schnell diese Entwicklungen eintreten und welche Auswirkungen sie haben werden. Unzweifelhaft werden die neuen Möglichkeiten die Ansprüche an die Mobilitätsanbieter erhöhen. Gefragt sind Echtzeitinformationen statt gedruckte Fahrplanbücher, Connectivity statt stilles Geniessen einer Bahnfahrt, Mobilitätslösungen mit Apps statt Billet lösen am Schalter und vor allem: Offenheit statt Beharren.

FOKUS

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Normalspurnetz vollständig auf neues Zugsbeeinflussungssystem umgerüstet

Das schweizerische Normalspurnetz ist als erstes in Europa vollständig auf das europäisch standardisierte Zugsteuerungs-, Zugsicherungs- und Signalgebungssystem ETCS umgerüstet worden. Bis zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017 wurden praktisch an allen Signalpunkten die modernen ETCS-Balisen eingebaut. Somit fallen die Kosten für die Mehrfachausrüstung der Fahrzeuge mit Zugssicherungssystemen weg, was pro Lokomotive mehrere hunderttausend Franken einspart.

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Einigung mit Vertretern der Behinderten zur Umsetzung des BehiG an Bahnhöfen

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) und die Dachorganisation der Schweizer Behindertenverbände, Inclusion Handicap (IH), haben sich in der Frage geeinigt, wie bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) an den Bahnhöfen die Verhältnismässigkeit zu beurteilen ist. Die entsprechende Planungshilfe wurde angepasst. Damit erhalten die Bahnen ein praktikables Hilfsmittel für die Beurteilung von Bahnhofsumbauten und alle Betroffenen Planungssicherheit. Es wird erwartet, dass gestützt darauf rund 30 Bahnhöfe mehr als zuerst angenommen umgebaut werden.

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Änderungen im Seilbahnrecht per 1. Januar 2018: Das Wichtigste in Kürze

Das Bundesgesetz über das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 führt zu Anpassungen von Seilbahn- und Seilverordnung per 1. Januar 2018. Es sind dies insbesondere die Verlängerung der Maximaldauer für Konzessionen, unbefristete Betriebsbewilligungen, genehmigungsfreie Änderungen an Seilbahnanlagen und der Wegfall der Anerkennung von technischen Leitern und weiteren Spezialisten. Zusätzlich werden Begrifflichkeiten an die neue EU-Seilbahnverordnung angepasst und Verweise aktualisiert.

IN KÜRZE

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in Kürze

... und weitere Artikel kurz notiert.


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