Fanzüge, NEAT-Portal, Fahrplan ...

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Fanzüge: Zum zweiten Mal haben sich am 1. November 2016 in Bern Vertreter des Bundes, der Kantone und Städte sowie von Transportunternehmen, Vereinen, Verbänden und der sozioprofessionellen Fanarbeit zu einem Austausch über die Fanzüge getroffen. Das Parlament hatte Gesetzesänderungen zum Transport von Sportfans zurückgewiesen und den Bundesrat beauftragt, mit den betroffenen Kreisen andere Lösungen zu finden. Inzwischen wurden wichtige Fortschritte erzielt, etwa mit klubspezifischen Projekten und einer Koordinationsplattform. Die weiteren Arbeiten erfolgen in den bestehenden Gremien, ohne eine weitere Durchführung eines runden Tisches.

NEAT-Portal auf Rätoromanisch: Für Geschichts- und Politikinteressierte sowie Bahnliebhaber befindet sich unter www.alptransit-portal.ch ein Internetportal mit einer Fülle von Informationen zur NEAT im Aufbau. Jetzt ist diese Plattform auch auf Rätoromanisch übersetzt. Damit wird unter anderem der Tatsache Rechnung getragen, dass die Surselva und ihre rätoromanisch sprechenden Einwohner beim Bau der NEAT eine wichtige Rolle spielten. Mit der Erweiterung ist das NEAT-Portal nun in fünf Sprachen (D, I, F, E, RM) abrufbar. Auf dem Portal sind Originalakten, Bilder, Filme sowie Tondokumente zur Geschichte und zur gesellschaftlichen Bedeutung der NEAT verfügbar. Die vom Bundesarchiv entwickelte Webseite erleichtert den Zugang zu Dokumenten, die bisher in verschiedenen Archiven verteilt waren. Sie wurde auf Empfehlung der parlamentarischen NEAT-Aufsichtsdelegation realisiert.

Fahrplan: Auskünfte zum Fahrplan des schweizerischen öffentlichen Verkehrs (Bahn, Seilbahn, Schiff, Bus) werden immer mehr online gesucht, während die Nachfrage nach dem gedruckten Kursbuch in den letzten Jahren stark zurückgegangen ist. Deshalb hat die öV-Branche entschieden, in einem Jahr – d.h. ab dem Fahrplan 2018 - auf den Druck der Gesamtausgabe des Schweizer Kursbuchs zu verzichten. Das Kursbuch bleibt aber weiterhin digital abrufbar. Ebenfalls ändert sich nichts beim Verfahren für das Erstellens des Fahrplans.

Finanzierung Bahninfrastruktur 2017-2020: Im September hat der Ständerat einstimmig den Zahlungsrahmen von 13,2 Milliarden Franken angenommen, welcher zusammen mit den Trassenpreisen die Finanzierung der Bahninfrastruktur in den Jahren 2017 bis 2020 sicherstellt. Die Verkehrskommission des Nationalrats beantragt ihrem Gesamtrat ebenfalls, den Zahlungsrahmen in der vorgelegten Form zu unterstützen. Etwas mehr als die Hälfte der vorgesehenen Bundesmittel ist für die SBB bestimmt, etwas mehr als ein Drittel für die Privatbahnen. Erstmals wird die gesamte Summe aus dem neu geschaffenen Bahninfrastrukturfonds finanziert. Der Entscheid des Nationalrates ist in der Wintersession des Parlaments zu erwarten, welche vom 28. November bis zum 16. Dezember dauert.

Verlagerung: Die Verkehrskommission des Nationalrates (KVF) will bei der Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene am bestehenden Ziel festhalten, welches in Form einer jährlichen Fahrtenzahl schwerer Güterfahrzeuge definiert ist. Sie lehnt Vorschläge des Bundesrates für eine Anpassung ab. Im Verlagerungsbericht von 2015 hatte der Bundesrat vier Optionen zur Diskussion gestellt, um das Ziel anzupassen, beispielsweise den Einbezug der Lieferwagen in die Fahrtenzahl. Offen ist die Kommission für eine Weiterentwicklung des Ziels auf der Zeitachse. Sie will sich Ende 2017 wieder mit dem Thema befassen, wenn der nächste Verlagerungsbericht vorliegt.

Binnenschifffahrt : Die Verkehrskommission des Ständerats beantragt ihrem Gesamtrat, in der Wintersession die Teilrevision des Binnenschifffahrtsgesetzes anzunehmen. Mit dieser soll die Rechtsgrundlage für die risikoorientierte Sicherheitsaufsicht von Schiffen geschaffen werden. Weiter soll die beweissichere Atem-Alkoholprobe eingeführt werden. Die Kommission spricht sich gegen die Einrichtung von zentralen Datenbanken zur einheitlichen Erfassung der Schiffe, ihrer Halter sowie der Fahrberechtigungen aus.

Sicher arbeiten: Um Arbeitsunfälle bei der Eisenbahn zu verhindern, ist das Einhalten von Sicherheitsregeln von zentraler Bedeutung. In Zusammenarbeit mit dem BAV und der Branche des öffentlichen Verkehrs hat jetzt die Suva eine Broschüre mit zehn Sicherheitsregeln veröffentlicht. Ausserdem stehen für Vorgesetzte als Hilfsmittel für die Instruktion ausführliche Unterlagen mit Hinweisen und weiterführenden Informationen zu den einzelnen Regeln zur Verfügung. Seit 2013 sind auch eine Broschüre und eine Instruktionsmappe mit den acht Sicherheitsregeln für das Arbeiten an Seilbahn- und Skiliftanlagen verfügbar.

 

BAV-News Nr. 45 November 2016

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