Eröffnung des Gotthard-Basistunnels, Internetportal zur NEAT, Follow-up-Zurich-Prozess ...

...und weitere Artikel kurz notiert.

BAV_News_Juli16_Gottardo2016

Eröffnung des Gotthard-Basistunnels: Die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels am 1. Juni 2016 löste in der Schweiz und im Ausland ein riesiges Echo aus.  Das Bundesamt für Verkehr (BAV) bedankt sich bei allen, die dieses Bauwerk möglich gemacht haben, sowie bei den Verantwortlichen für die Organisation der Feierlichkeiten. Fotos und Videos rund um den Eröffnungstag vom 1. Juni lassen sich über die Seite www.gottardo2016.ch > Medienbereich > Downloads > 1. Juni 2016 herunterladen. Die Materialien dürfen mit Quellenangabe frei verwendet werden.

Internetportal zur NEAT: Am 24. Mai wurde das Online-Portal zur Entstehung der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) mit den Basistunnels am Lötschberg und am Gotthard lanciert. Unter der Adresse www.alptransit-portal.ch sind Originalakten, Bilder, Filme sowie Tondokumente zur Geschichte und zur gesellschaftlichen Bedeutung der NEAT verfügbar. Das Portal erleichtert den Zugang zu Dokumenten, die bislang in verschiedenen Archiven verteilt waren. Es wurde aufgrund einer Empfehlung der parlamentarischen NEAT-Aufsichtsdelegation (NAD) geschaffen und durch das Schweizerische Bundesarchiv realisiert.

Follow-up-Zurich-Prozess: Am Vorabend der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels, am 31. Mai, hat sich Bundesrätin Doris Leuthard in Lugano im Rahmen des Follow-up-Zurich-Prozesses mit den Verkehrsministerinnen und -ministern der Alpenländer getroffen. Auf der Tagesordnung standen Fragen zur Verkehrssicherheit und zur Verlagerungspolitik. Der Vorsitz im Follow-up-Zurich-Prozess ging vom slowenischen Infrastrukturminister Peter Gašperšič an seinen italienischen Kollegen Graziano Delrio über.

Pieter Zeilstra wird neuer Präsident der SUST: BAV-Vizedirektor Pieter Zeilstra steht ab 1. Januar 2017 der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) als neuer Präsident vor. Der Bundesrat wählte ihn am 29. Juni als Nachfolger von André Piller, der in den Ruhestand tritt. Pieter Zeilstra arbeitet seit über 20 Jahren beim BAV und ist derzeit Chef der Abteilung Sicherheit.

Anpassung der LSVA per 2017: Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU zum Landverkehrsabkommen hat am 10. Juni die vom Bundesrat im Dezember 2015 beschlossenen Anpassungen der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) gutgeheissen. Die Tarife für Lastwagen der Kategorien Euro III, IV und V werden angehoben und der derzeit geltende Rabatt für Lastwagen der Kategorie VI abgeschafft. Mit dieser Massnahme soll die Verlagerung des Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene weiter gestärkt werden. Für die auf Anfang 2017 geplante definitive Inkraftsetzung muss der Bundesrat nun noch die Schwerverkehrsabgabeverordnung anpassen.

Regionalverkehr: Der Bundesrat hat dem Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 29. Juni den Auftrag erteilt, bis Ende 2018 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Reform des regionalen Personenverkehrs (RPV) zu erarbeiten. Sowohl die Nachfrage als auch die Leistungen in diesem Segment sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass die Finanzierung des RPV heute jeweils kurzfristig gesichert werden muss und zu wenige Anreize für Effizienzsteigerungen bestehen. Deshalb soll nun ein Reformentwurf ausgearbeitet werden.

Mobility Pricing: Die meisten Kantone erachten Mobility Pricing als sinnvolles Instrument, um die vorhandenen Kapazitäten auf Strasse und Schiene besser zu nutzen und Verkehrsspitzen zu brechen. Das hat die Anhörung zum bundesrätlichen Konzeptbericht ergeben. Der Bundesrat hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) daher beauftragt, die Möglichkeit von Pilotprojekten für Mobility Pricing zu prüfen und die dazu nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

Neue Bestimmungen in Kraft: Im Zuständigkeitsbereich des BAV sind auf den 1. Juli 2016 neue Bestimmungen in Kraft getreten. Insbesondere wurden neue Rahmenbedingungen für den Bahngüterverkehr in der Schweiz, sowohl im Binnen- als auch im Import- und Exportverkehr, geschaffen sowie die Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB-EBV) aktualisiert. In Ergänzung zum bestehenden Richtlinienkatalog traten zudem drei neue Richtlinien für den Bahnverkehr in Kraft.

Binnenschifffahrtsgesetz: Der Bundesrat hat dem Parlament am 29. Juni eine Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes beantragt. Die Sicherheit der Schiffe, mit denen gewerbsmässig Personen oder Güter befördert werden, soll bei der Zulassung künftig wie bei Eisenbahnen und Seilbahnen risikoorientiert überprüft werden. Zudem sollen Atemalkoholproben als gleich beweissicher wie Blutproben anerkannt und die rechtlichen Voraussetzungen für ein Schifffahrtsregister geschaffen werden.

Tessiner Seen: Das Schifffahrtsangebot auf dem Lago di Lugano und dem Lago Maggiore soll attraktiver werden. Eine Arbeitsgruppe Schweiz-Italien wird neue Ansätze prüfen und konkrete Vorschläge dazu ausarbeiten. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde von Bundesrätin Doris Leuthard und dem italienischen Infrastruktur- und Verkehrsminister Graziano Delrio am 31. Mai in Lugano unterzeichnet.

Eisenbahnlinie auf der Simplon-Südseite: Der Bundesrat spricht sich dagegen aus, Unterhalt und Betrieb der Eisenbahnlinie an der Simplon-Südrampe zu übernehmen. Die Ausgaben von rund 550 Millionen Franken würden für Ausbauten im Inland fehlen. Der Bundesrat beantragt damit die Ablehnung eines Postulats der nationalrätlichen Verkehrskommission.

AZG wird nicht ausgedehnt: Nach dem Nationalrat hat es auch der Ständerat abgelehnt, den Geltungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (AZG) auf Drittfirmen auszudehnen. Das hatte der Bundesrat vorgeschlagen, weil heute für dieselbe Tätigkeit zuweilen unterschiedliche Regeln gelten. Sichert beispielsweise ein Angestellter eines Transportunternehmens eine Baustelle im Schienenverkehr, gilt das AZG. Sichert dagegen ein Angestellter einer externen Firma die Baustelle, gelten die Regeln des Arbeitsgesetzes. Nach dem Willen des Parlaments soll das AZG indes weiterhin nur für Angestellte von Unternehmen des öffentlichen Verkehrs gelten. Unumstritten waren die übrigen Änderungen, mit welchen der Bundesrat das Gesetz der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung anpassen will.

Kein weiteres Staatssekretariat: Der Nationalrat hat es abgelehnt, dass der Bundesrat die Schaffung eines neuen Staatssekretariats zur Koordination der Verkehrspolitik prüft. Der Bundesrat hatte dem Parlament beantragt, ein entsprechendes Postulat anzunehmen. Der Antrag scheiterte mit 91 zu 82 Stimmen.

Neuer Strassenfonds: Im Rahmen der Sommersession hat der Nationalrat dem neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrs-Fonds (NAF) zugestimmt. Er blieb dabei auf dem vom Ständerat vorgezeichneten Kurs. Dieser hat dem NAF zusätzliche 250 Millionen Franken pro Jahr aus der Bundeskasse zugewiesen. Im Gegenzug wird der Benzinpreis nicht um 6 Rappen, sondern nur um 4 Rappen pro Liter erhöht. Der NAF ist das strassenseitige Pendant des Bahninfrastrukturfonds (BIF). Mit seinen Mitteln werden Autobahnen in Stand gehalten, das Nationalstrassennetz fertiggestellt, Engpässe beseitigt und Agglomerationsverkehrs-Projekte finanziert.

BAV-News Nr. 42 Juli 2016

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