Lärmschutz: Schweizer Modell macht in Europa Schule

Die EU-Kommission und die Europäische Eisenbahnagentur wollen beim Eisenbahnlärm dem Vorbild der Schweiz folgen: Ab 2022 sollen Lärm-Grenzwerte, welche seit 2006 für neue Güterwagen gelten, auch für ältere Güterwagen mit lauten Graugussbremsen verbindlich werden. Damit dürfen unsanierte Güterwagen nicht mehr auf dem Schienennetz verkehren.

BAV_News_Juli16_Lärmschutz

Die Schweiz ist beim Schutz der Anwohner vor übermässigem Eisenbahnlärm Pionierin. Bereits im Jahr 2000 trat ein erstes Massnahmenpaket in Kraft. Durch die Rollmaterialsanierung und den Bau von Lärmschutzwänden wurden seither 150'000 Anwohner vor übermässigem Lärm geschützt. Weitere 90'000 Anwohner profitieren von Schallschutzfenstern. Die zweite Etappe der Lärmsanierung startete Anfang 2016. Kernelement ist die Einführung von Emissionsgrenzwerten für alle durch die Schweiz verkehrenden Güterwagen ab 2020. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auf dem Schweizer Schienennetz nur noch leise Waggons fahren dürfen. Rechtlich werden damit die Lärmgrenzwerte, die seit 2006 europaweit für neue Güterwagen gelten, auch für ältere Wagen verbindlich erklärt.

Dieses Modell macht nun in Europa Schule: Eine Task-Force im Auftrag der EU-Kommission und der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) hat sich zum Ziel gesetzt, mit der schrittweisen Ausdehnung der Lärm-Grenzwerte laute Güterwagen ebenfalls von den Schienen zu verbannen: Per 2022 sollen die Grenzwerte für alle international verkehrenden Güterwagen gelten, per 2026 für alle Güterwagen. Das BAV begrüsst die europäische Initiative. Mit dem Verbot unsanierter Wagen können viele Anwohner von Güterverkehrsstrecken nachhaltig und langfristig geschützt werden. Allerdings ist eine Verzögerung des geplanten Vorgehens in der EU nicht auszuschliessen.

Für die Schweiz gilt als Zieldatum der Lärmsanierung das Jahr 2020, wie es das Parlament im Bundesgesetz über die Lärmsanierung festgelegt hat. Weil das schweizerische Rollmaterial bereits saniert ist und im Ausland bis 2020 für den Transit durch die Schweiz genügend lärmsanierte Wagen zur Verfügung stehen werden, ist dieser Umsetzungszeitpunkt für den Verkehr innerhalb der Schweiz realistisch. Gemäss dem Bundesgesetz über die Lärmsanierung bei der Eisenbahn kann der Bundesrat das Inkrafttreten der Grenzwerte nur dann um höchstens zwei Jahre verschieben, wenn wichtige Gründe dafür vorliegen.

BAV-News Nr. 42 Juli 2016

https://www.bav.admin.ch/content/bav/de/home/publikationen/bav-news/ausgaben-2016/ausgabe-juli-2016/artikel-2.html